Die dichiarazione di successione: So erfüllen Sie Ihre Meldepflicht in Italien

Wenn ein Erbfall in Italien eintritt, beginnt für die Hinterbliebenen nicht nur eine emotionale, sondern auch eine bürokratische Reise. Besonders wichtig ist dabei die „dichiarazione di successione“ – die italienische Erbschaftsanmeldung. Ohne diese ist es nicht möglich, Immobilien in Italien auf die Erben zu übertragen oder zu verkaufen. In diesem Artikel erfahren Sie, was es mit der dichiarazione di successione auf sich hat, wer sie einreichen darf und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Was ist die dichiarazione di successione?
Die dichiarazione di successione ist eine steuerliche Pflichtmeldung, die beim italienischen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod eingereicht werden muss. Sie enthält die vollständige Aufstellung des Nachlasses – einschließlich Immobilien, Bankguthaben, und weiteren Vermögenswerten – sowie die Angaben zu allen Erben.
Einreichen dürfen diese Erklärung nur befugte Fachpersonen, also Steuerberater, Notare oder spezialisierte Rechtsanwälte. Unsere Kanzlei übernimmt regelmäßig die vollständige Abwicklung dieser Erklärung für Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die in Italien geerbt haben.
Wer muss die Erklärung abgeben?
Grundsätzlich sind alle Erben gesetzlich zur Abgabe der dichiarazione di successione verpflichtet. In der Praxis übernimmt meist ein Bevollmächtigter oder ein Erbe stellvertretend für alle Beteiligten die Abwicklung – etwa unser Büro.
Beispiel:
Frau Müller aus München erbt gemeinsam mit ihrem Bruder ein Ferienhaus in der Toskana. Beide Geschwister beauftragen unsere Kanzlei, die Erklärung einzureichen. Wir kümmern uns um die Erstellung, Einreichung und steuerliche Abwicklung, ohne dass die Erben nach Italien reisen müssen.
Was muss angegeben werden?
Folgende Vermögenswerte müssen in der dichiarazione aufgeführt werden:
- Immobilien in Italien (Wohnungen, Häuser, Grundstücke)
- Bankkonten bei italienischen Banken
- Beteiligungen oder Anteile an italienischen Gesellschaften
Nicht anzugeben sind:
- Lebensversicherungen (polizze vita)
- Fahrzeuge (z. B. Autos oder Motorräder)
Außerdem müssen die Erben namentlich mit Steueridentifikationsnummern (sog. codice fiscale) und Anteilen genannt werden.
Was ist der „valore catastale“?
Die Berechnung der Umschreibungs-Steuern (sog. imposte ipocatastali) erfolgt nicht nach dem tatsächlichen Marktwert der Immobilien, sondern nach dem Katasterwert (valore catastale). Dieser ist ein rein steuerlicher Wert, der meist deutlich niedriger als der Marktwert ist.
Beispiel:
Ein Haus in Ligurien wird auf dem Markt mit 350.000 € gehandelt. Der Katasterwert liegt aber nur bei 125.000 €. Die Erbschaftssteuern und die Hypothekar-/Katastersteuern werden auf Basis dieser 125.000 € berechnet – das ist für Erben oft ein großer finanzieller Vorteil.
Welche Steuern fallen an?
Es gibt zwei Steuerarten:
- Hypothekarsteuer (imposta ipotecaria) – 2 % vom Katasterwert
- Katastersteuer (imposta catastale) – 1 % vom Katasterwert
Hinzu kommen gegebenenfalls Erbschaftssteuern (imposta di successione d.h. die echte Erbschaftssteuer). Ob und in welcher Höhe sie anfallen, hängt vom Verwandtschaftsgrad sowie vom Wert der Erbschaft ab. Es gelten folgende Freibeträge:
Verwandtschaft | Freibetrag | Steuersatz |
---|---|---|
Ehepartner / Kinder | 1.000.000 € | 4 % auf den übersteigenden Betrag |
Geschwister | 100.000 € | 6 % |
Andere Verwandte | Kein Freibetrag | 6–8 % |
Beispiel:
Herr Weber erbt gemeinsam mit seinem Sohn eine Wohnung in Florenz im Wert von 240.000 €. Da der Sohn unter der 1-Millionen-Grenze bleibt, fällt keine Erbschaftssteuer an – nur die Kataster- und Hypothekarsteuer.
In unserem ausführlichen Erbschaftsartikel finden Sie eine detaillierte Übersichtstabelle zu allen aktuellen Steuersätzen.
Was ist mit der Katasterumschreibung (voltura catastale)?
Zusätzlich zur dichiarazione di successione kann eine Umschreibung im Katasteramt (voltura catastale) beantragt werden. Diese ist freiwillig, aber empfehlenswert. Dadurch werden die Erben im Katasterregister als Eigentümer geführt.
Achtung: Der Katastereintrag ist rein steuerlich. Der Nachweis des Eigentums erfolgt in Italien ausschließlich über das Immobilienregister (registro immobiliare). Nur dort eingetragene Eigentümer gelten rechtlich als solche – der Kataster hat lediglich deklaratorische Wirkung.
Warum ist die dichiarazione di successione so wichtig?
Ohne diese Erklärung können Immobilien nicht verkauft, verschenkt oder belastet werden. Auch eine Hypothek oder ein Umbau ist ohne korrekte Eigentumsumschreibung rechtlich nicht möglich.
Zudem bleibt die Immobilie formell weiterhin auf den Verstorbenen eingetragen, was zu rechtlichen Problemen führen kann – etwa bei späterem Verkauf oder bei steuerlichen Prüfungen.
Wichtig:
Dass in Deutschland bereits eine vollständige Nachlassabwicklung erfolgt ist, ersetzt nicht die italienische dichiarazione di successione. Italien verlangt eine eigene, formelle Erklärung – unabhängig vom deutschen Erbschein oder Nachlassgericht.
Wir helfen Ihnen – kompetent und mehrsprachig
Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche deutschsprachige Mandanten bei Erbschaften in Italien begleitet – vom Gardasee bis nach Sizilien. Wir übernehmen:
- die Einholung der notwendigen Unterlagen
- die Erstellung und Einreichung der Erklärung
- die Kommunikation mit dem Finanzamt
- die Abwicklung der Steuern
- die Katasterumschreibung
Sie müssen nicht nach Italien reisen – wir kümmern uns um alles.
Jetzt informieren oder beraten lassen
Möchten Sie mehr erfahren? In unserem Artikel zu italienisch-deutschen Erbschaften finden Sie zusätzliche Informationen und eine Tabelle zu den Erbschaftssteuern.
Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen zur dichiarazione di successione haben, kontaktieren Sie uns gern über unser Kontaktformular oder schreiben Sie eine E-Mail an info@avvcuocolo.com