Suchen Sie professionelle Unterstützung im italienischen Erbrecht oder bei einem deutsch-italienischen Erbfall?
Die Kanzlei DC Cuocolo-Avvocati berät und begleitet deutsche und italienische Staatsbürger sowie internationale Mandanten bei allen Fragen rund um Erbschaften mit Bezug zu Italien.
Wir unterstützen Sie umfassend bei grenzüberschreitenden Nachlassangelegenheiten, insbesondere wenn Immobilien, Bankkonten oder Vermögenswerte in Italien betroffen sind. Dabei übernehmen wir die vollständige rechtliche Betreuung – von der ersten Prüfung der Erbfolge über die Nachlassabwicklung bis hin zur Eintragung der Erben in das italienische Grundbuch.
Unsere Kanzlei steht für schnelle, kompetente und persönliche Rechtsberatung im italienischen Erbrecht sowie im internationalen Erbrecht zwischen Deutschland und Italien. Dank unserer langjährigen Erfahrung im deutsch-italienischen Rechtsverkehr entwickeln wir für jeden Fall individuelle und praxisnahe Lösungen, um Ihre Interessen optimal zu schützen und durchzusetzen.
Beratung und Nachlassabwicklung in Italien | Erbrecht Italien & deutsch-italienische Erbfälle
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Nachlassabwicklung in Italien, insbesondere wenn sich Erbschaftsgegenstände wie Immobilien, Bankkonten oder Schließfächer in Italien befinden oder italienisches Erbrecht zur Anwendung kommt.
Unsere Leistungen im italienischen Erbrecht umfassen:
- Nachlassabwicklung und Beantragung der italienischen Steuernummer (codice fiscale)
- Erstellung und Einreichung der Erbschaftssteuererklärung (Dichiarazione di Successione)
- Grundbucheintrag und Verwaltung geerbter Immobilien in Italien und Deutschland
- Beantragung des Europäischen Nachlasszeugnisses in Italien oder Deutschland
- Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft in Italien
- Annahme der Erbschaft unter Inventarvorbehalt (accettazione con beneficio di inventario)
- Gestaltung, Prüfung und Anfechtung von Testamenten
- Eröffnung und Hinterlegung deutscher Testamente in Italien
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen nach italienischem Recht
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften in Italien
- Umschreibung von Immobilien in Italien auf Grundlage deutscher oder italienischer Urkunden
Nachlass in Italien – was ist zu beachten?
Wenn Sie Vermögenswerte in Italien erben, insbesondere Immobilien, ist innerhalb der gesetzlichen Fristen (in der Regel 12 Monate) die Erbschaftssteuererklärung (Dichiarazione di Successione) bei der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) einzureichen.
Zudem ist eine Aktualisierung der Kataster- und Grundbuchdaten zwingend erforderlich – unabhängig davon, ob deutsches oder italienisches Erbrecht Anwendung findet.
Eine verspätete oder fehlerhafte Einreichung kann zu erheblichen Strafen führen und verhindert die ordnungsgemäße Eigentumsübertragung im italienischen Grundbuch.
Grenzüberschreitende Erbfälle & italienisches Erbrecht
Internationale Erbfälle betreffen Nachlasssituationen mit Bezug zu mehreren Staaten. Seit dem 17. August 2015 regelt die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 die Zuständigkeit und das anwendbare Erbrecht in grenzüberschreitenden Fällen.
Nach Artikel 21 richtet sich das anwendbare Erbrecht grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Dieses Recht bestimmt die Erbfolge, die Rechte der Erben sowie die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft.
Sie haben eine Immobilie in Italien geerbt?
Wir unterstützen Sie umfassend, wenn sich geerbte Immobilien oder Grundstücke in Italien befinden oder italienisches Erbrecht zur Anwendung kommt.
Unsere Kanzlei begleitet Sie insbesondere bei:
- Katasterumschreibung und Eintragung der Erben in Italien
- Bewertung und Schätzung von Immobilien in Italien
- Verkauf oder Schenkung geerbter Immobilien und Grundstücke
- Beschaffung von Grundbuch- und Katasterunterlagen
- Erbschafts- und Immobiliensteuer in Italien
- Eigentumsübertragung und Grundbucheintrag
- Übertragung von Immobilienanteilen in Italien
- Renovierung, Sanierung und Verwaltung geerbter Immobilien
- Schenkung und Umschreibung von Immobilien in Italien
Warum DC Cuocolo-Avvocati?
- Zweisprachige Rechtsanwälte und Avvocati (Deutsch–Italienisch) mit fundierter Expertise im internationalen Erbrecht
- Langjährige Erfahrung im italienischen Erb- und Immobilienrecht
- Spezialisierung auf grenzüberschreitende Nachlass- und Erbangelegenheiten
- Enge Kooperationen mit Notarkanzleien in Italien bei internationalen Nachlassverfahren
- Standorte in Deutschland (München, Karlsruhe) und Italien (Mailand, Neapel) für eine effiziente Betreuung internationaler Mandate
- Individuelle, praxisnahe und lösungsorientierte Beratung im internationalen Erbrecht
Ihr Vorteil mit unserer Kanzlei
Mit DC Cuocolo-Avvocati begleiten wir Sie im internationalen Erbfall umfassend und rechtssicher – von der ersten rechtlichen Einordnung bis zur vollständigen Abwicklung und Übertragung des Nachlasses.
Kontaktiere uns – Ihr Spezialist für italienisches Erbrecht
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