Beratung | italienisches Erbrecht: Alles, was Sie wissen müssen

Erbrecht zwischen Italien und dem deutschsprachigen Raum – kompetente rechtliche Beratung seit über 15 Jahren
Das italienische Erbrecht ist häufig komplex, insbesondere bei grenzüberschreitenden Nachlässen mit Bezug zu Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie zu Italien. Unsere Kanzlei ist seit über 15 Jahren auf Erbfälle zwischen Italien und dem deutschsprachigen Raum spezialisiert und begleitet Mandanten in genau diesen oft anspruchsvollen Konstellationen.
Wir sind eine italienische Anwaltskanzlei mit Sitz in Deutschland und verfügen über umfassende Erfahrung im italienischen Erbrecht sowie in internationalen Erbsachen. Unser Ziel ist es, Sie kompetent, persönlich und zuverlässig durch alle Schritte eines Erbfalls zu begleiten.
Erbschaft in Italien: Keine Panik!
Wenn Sie mit einer Erbschaft in Italien konfrontiert sind, finden Sie hier die wichtigsten Informationen, um gut vorbereitet zu sein und fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Wann kommt italienisches Erbrecht zur Anwendung?
Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012 // EU-ErbVO Italien -Hier klicken zum Herunterladen) gilt für internationale Erbfälle nicht mehr die Staatsangehörigkeit als entscheidendes Kriterium für die Bestimmung des anwendbaren Erbrechts, sondern der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes.
Dabei ist unter dem gewöhnlichen Aufenthalt nicht der formelle Wohnsitz (z. B. eine Anmeldung), sondern der tatsächliche Lebensmittelpunkt zu verstehen. Hatte eine Person beispielsweise ihren Wohnsitz offiziell in Deutschland gemeldet (Anmeldung), lebte jedoch tatsächlich in Italien, so findet auf den gesamten Erbfall das italienische Erbrecht Anwendung – mit allen rechtlichen Konsequenzen, etwa hinsichtlich der Erbquoten, Pflichtteilsrechte oder der Formvorschriften für die Erbausschlagung und -annahme.
Unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthalt haben Staatsangehörige eines Landes gemäß der Europäischen Erbrechtsverordnung die Möglichkeit, durch testamentarische Rechtswahl das Erbrecht ihres Herkunftsstaates für ihre Nachlassregelung zu bestimmen. Dies erlaubt es etwa einem deutschen Staatsbürger, der dauerhaft in Italien lebt, im Testament festzulegen, dass deutsches Erbrecht auf seine Erbfolge Anwendung finden soll – einschließlich der Regelungen zu Pflichtteilen, Erbquoten und Formerfordernissen.
Achtung: Auch eine formale Abmeldung in Deutschland schützt nicht davor – entscheidend ist, wo der Erblasser tatsächlich gelebt hat.
Anwendung italienischen Erbrechts: Was bedeutet das?
Die Anwendung des deutschen oder italienischen Erbrechts kann erhebliche Konsequenzen haben, denn das Erbrecht bestimmt die Erbquoten, die Pflichtteilsrechte sowie die Form und Fristen der Erbannahme.
Gerade in diesen drei Bereichen unterscheiden sich das italienische und das deutsche Erbrecht erheblich:
- Die gesetzlichen Erbquoten sind in Italien und Deutschland unterschiedlich geregelt.
- Auch die Fristen und Modalitäten der Erbannahme weichen voneinander ab: In Deutschland gilt die automatische Erbannahme, während in Italien ein formeller Annahmeakt erforderlich ist.
- Das Pflichtteilsrecht ist in Deutschland lediglich ein Geldanspruch, während in Italien ein anteiliger Anspruch am Nachlass selbst besteht – einschließlich des Rechts, die Übereignung von Immobilien zu verlangen.
Erbschaft in Italien – wichtige Fristen im Überblick
Im italienischen Erbrecht gelten verschiedene Fristen, die für Erben von zentraler Bedeutung sind und unbedingt beachtet werden sollten:
- 10 Jahre: Frist zur Annahme der Erbschaft nach italienischem Recht, sofern der berufene Erbe nicht im Besitz von Nachlassgegenständen ist.
- 3 Monate: Frist bei tatsächlichem Besitz der Erbschaft (z. B. Schlüssel zur Wohnung oder Nutzung von Nachlassgegenständen wie einem Auto des Erblassers).
- 1 Jahr: Frist zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung in Italien.
- 10 Jahre: Frist zur Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche in Italien, insbesondere Pflichtteilsansprüche, Anfechtung von Testamenten oder Herabsetzungsklagen.
Achtung: Bei verspäteter Abgabe der Erbschaftssteuererklärung können Bußgelder und weitere rechtliche Nachteile entstehen.
Erbschaft in Italien ausschlagen oder annehmen – ist das auch in Deutschland möglich?
Viele Erben fragen sich, ob sie eine Erbschaft in Italien auch aus Deutschland heraus ausschlagen oder annehmen können.
Die Antwort lautet: Ja.
Dank der Europäischen Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO 650/2012) können Sie die Erklärung zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft auch vor einem deutschen Amtsgericht oder Notar in Deutschland abgeben. Eine Reise nach Italien ist dafür nicht erforderlich, selbst wenn der Nachlass italienischem Recht unterliegt.
Wichtige Hinweise:
Bei minderjährigen Erben gelten nach italienischem Recht besondere Anforderungen, die zwingend zu beachten sind.
Die Erklärung bezieht sich immer auf die gesamte Erbschaft (keine teilweise Annahme oder Ausschlagung).
Die Erklärung muss anschließend in Italien ordnungsgemäß registriert werden.
Erbschaftssteuer Italien Deutschland | Wo müssen Sie Erbschaftssteuer zahlen?
Ein weiteres zentrales Thema bei deutsch-italienischen Erbfällen ist selbstverständlich die Besteuerung.
Sowohl Italien als auch Deutschland verfolgen das Prinzip der Besteuerung des gesamten Nachlasses im Wohnsitzstaat des Erblassers, unabhängig davon, wo sich die Vermögenswerte befinden.
Einige Beispiele zur Veranschaulichung:
Wenn eine Person in Deutschland verstorben ist, wird ihr gesamtes Vermögen in Deutschland besteuert. Hatte sie Vermögen in Italien, so unterliegt dieses zusätzlich der italienischen Erbschaftssteuer.
War eine Person hingegen in Italien ansässig, so muss der gesamte Nachlass – auch das Vermögen in Deutschland – in Italien versteuert werden, und zusätzlich fällt auch in Deutschland Erbschaftssteuer an.
Besteht also das Risiko einer Doppelbesteuerung?
Ja, eine Doppelbesteuerung ist grundsätzlich möglich. Allerdings besteht die Möglichkeit, die im anderen Land gezahlte Erbschaftssteuer anzurechnen.
Dabei ist besondere Vorsicht geboten, was die unterschiedlichen Bewertungsmethoden betrifft:
In Deutschland muss der Marktwert (Verkehrswert) der Immobilien angegeben werden, während in Italien die Besteuerung auf Basis des Katasterwerts erfolgt.
Diese niedrigere Bewertung wird in bestimmten Fällen auch vom deutschen Finanzamt (Finanzamt) anerkannt.
Welche Steuern entstehen in Italien?
In Italien fallen an:
- Erbschaftssteuer auf Ihren Anteil (wenn kein Freibetrag zusteht)
- Grundbuch- und Katastergebühren für in beeImmobilien
BERECHNUNG DER ERBSTEUER IN ITALIEN sog. “Imposte di successione”
| ERBEN | STEUER | UMSCHREIBUNGSSTEUER | KATASTERSTEUER |
| Ehegatten oder Verwandte in direkter Linie | Steuerfrei bis zu 1.000.000 Euro. Über dem Freibetrag: 4 % auf den Gesamtwert der Vermögenswerte und Rechte | 2% | 1% |
| Geschwister | Steuerfrei bis zu 100.000 Euro. Über dem Freibetrag: 6 % auf den Gesamtwert der Vermögenswerte und Rechte | 2% | 1% |
| Verwandte bis zum 4. Grad und Verschwägerte in direkter Linie sowie Verschwägerte in der Seitenlinie bis zum 3. Grad (ausgenommen Geschwister) | 6 % auf den Gesamtwert der Vermögenswerte und Rechte | 2% | 1% |
| Verwandte über den 4. Grad, Verschwägerte in der Seitenlinie über den 3. Grad sowie nicht verwandte Personen | 8 % auf den Gesamtwert der Vermögenswerte und Rechte | 2% | 1% |
| Personen mit anerkannter schwerer Behinderung | Steuerfrei bis zu 1.500.000 Euro | 2% | 1% |
Immobilien und Vermögen in Italien: Was ist zu beachten?
Wenn Sie in Italien Immobilien oder Vermögen geerbt haben – sei es aufgrund gesetzlicher Erbfolge, eines Testaments oder eines Vermächtnisses (sog. legato) – ist ein formeller Eigentumsübergang zwingend erforderlich.
Zunächst muss eine Erbschaftsmeldung (dichiarazione di successione) beim italienischen Finanzamt eingereicht werden. Auf dieser Grundlage erfolgt anschließend die steuerliche und grundbuchrechtliche Abwicklung.
Darüber hinaus ist die Umschreibung der Immobilie im Kataster (voltura catastale) vorzunehmen, damit das Eigentum offiziell auf die Erben übergeht. Hierfür fallen in der Regel entsprechende Gebühren für die Katasterumschreibung sowie – je nach Fall – auch Erbschaftssteuern an.
Nur durch diese Schritte wird der Eigentumsübergang in Italien rechtlich und steuerlich vollständig abgeschlossen.
Um Immobilien zu übertragen, brauchen Sie:
- Eine italienische Erbschaftserklärung (sog. “Dichiarazione di Successione e domanda di voltura catastale”)
- Eine Katasterumschreibung (Voltura Catastale)
- Ein eventuelles von einem ital. Notar beurkundeten Annahmeurkunde (Atto di Accettazione)
- Eintragung in Immobilienregister beim Legato (=Vermächtnis)
- von einem deutschen Notar beurkundeten Vermächtnisvertrag und Europäsicher Nachlasszeugnis (beim Vermächtnis)

Achtung! Verkauf von geerbten Immobilen in Italien
Verkauf geerbter Immobilien in Italien – worauf Sie achten sollten
Wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück in Italien geerbt haben und verkaufen möchten, ist besondere Sorgfalt erforderlich.
Im Gegensatz zu Deutschland genügt es in Italien nicht, lediglich einen Notar mit der Abwicklung des Verkaufs zu beauftragen. Vor einem Verkauf müssen sämtliche Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen, und die Immobilie muss sowohl rechtlich als auch baurechtlich verkaufsfähig sein.
Aus diesem Grund empfehlen wir, frühzeitig aktiv zu werden und die Immobilie im Vorfeld professionell prüfen sowie bewerten zu lassen. So lassen sich Verzögerungen und rechtliche Risiken im Verkaufsprozess vermeiden.
Gerne unterstützen wir Sie in diesem gesamten Prozess – von der Prüfung der Unterlagen bis hin zur erfolgreichen Abwicklung des Immobilienverkaufs in Italien.
Häufige Fragen bei deutsch-italienischen Erbfällen
Was tun, wenn andere Erben nicht kooperieren?
Ein einziger Miterbe kann die Erbschaftserklärung für alle abgeben.
Nach der Annahme der Erbschaft in Deutschland sind alle Erben auch für die italienischen Vermögenswerte verantwortlich.
Kann ich Schulden des Erblassers in Italien ausschließen und trotzdem die Erbscahft in Italien annehmen?
Ja, mit einer Annahme unter Vorbehalt der Inventareinrichtung (sog. accettazione con beneficio d’inventario) haften Sie nur bis zur Höhe des Nachlasswertes.
Was passiert, wenn bei einem deutsch-italienischen Erbfall nichts in Italien unternommen wird?
Konten bleiben gesperrt, Immobilien auf den Namen des Verstorbenen eingetragen.
Ohne aktive Maßnahmen kann es zu erheblichen Problemen kommen.
Was muss ich tun, um beerbten Girokonten in Italien zu übernehmen?
1) Mitteilung an die Bank, damit diese das Konto sperren wird, und Vorlage der erforderlichen Unterlagen für die Auflösung des Kontos.
2) Lebensversicherungspolicen: werden unter Vorlage der Unterlagen eingelöst und gehen nicht in den Nachlass ein.
3) Schließfächer in Italien (cassette di sicurezza) müssen in Anwesenheit des Notars geöffnet werden.
Europäisches Nachlasszeugnis – wirklich notwendig?
Nicht zwingend, aber sehr empfehlenswert!
Im italienischen Recht hat der deutsche Erbschein (Erbschein nach deutschem Recht) keine rechtliche Wirkung! Nur in einigen Regionen Norditaliens wird ein vergleichbares Dokument von den Gerichten ausgestellt (sog. Certificato successorio) – ähnlich wie in Deutschland. In den meisten italienischen Regionen hingegen sind es die Erben selbst, die in einer formelle eidestattlichen Erklärung angeben, wer Erbe ist, in welchen Quoten, und ob es Ausschlagungen gibt.
Daher ist der Europäische Nachlasszeugnis (Europäisches Nachlasszeugnis, kurz: ENZ) in Italien nicht zwingend erforderlich, aber dennoch sehr empfehlenswert, um die Rechtslage eindeutig zu klären – insbesondere bei grenzüberschreitenden Erbfällen. Außerdem wird das ENZ regelmäßig von Banken und bei Immobilienverkäufen verlangt.
In Italien reicht oft ein Ersatzdokument (Atto Sostitutivo), aber zur Immobilienübertragung ist ein Europäisches Nachlasszeugnis fast immer erforderlich.
Dieses wird:
- In Deutschland vom Nachlassgericht oder Notar
- In Italien ausschließlich von Notaren ausgestellt.
Berliner Testament: gültig in Italien?
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Gültigkeit deutscher Testamente in Italien. Grundsätzlich sind Berliner Testamente, gegenseitige Testamente, Zession- oder Umschreigungsverträge, Erbverträge und notarielle Teilungsverträge bzw. Auseinandersetzungsverträge der deutschen Erbgemeinschft, die in Deutschland errichtet wurden, auch in Italien gültig. Jedoch ist bei deren Übertragung und Eintragung größte Sorgfalt geboten.
Auch ein in Deutschland errichtetes Vermächtnis (Legati), das sich auf eine italienische Immobilie bezieht, muss ordnungsgemäß in Italien eingetragen (trascritto) werden. Geschieht dies nicht korrekt, bleiben die italienischen Immobilienanteile weiterhin auf den Erblasser eingetragen, was zu erheblichen Problemen führen kann.
Spezialfälle beim deutsch- italienischen Erbrecht | Warum einen italienischen Anwalt in Deutschland beauftragen?
In allen Fällen, in denen eine Erbschaft Vermögenswerte in Italien umfasst oder ganz oder teilweise dem italienischen Erbrecht unterliegt, ist es sinnvoll – wenn nicht sogar unerlässlich – einen Anwalt für italienisches Erbrecht hinzuzuziehen.
- Das italienische Erbrecht sieht eine Reihe von verpflichtenden Formalitäten und Fristen vor, die oft grundlegend von den deutschen Regelungen abweichen. Dazu gehören unter anderem die Einreichung der Erbschaftserklärung („Dichiarazione di successione“) beim italienischen Finanzamt, die Durchführung der Katasterberichtigung („Voltura catastale“) und gegebenenfalls die Registrierung der Erben im Grundbuch.
- Wer diese Pflichten nicht kennt oder ignoriert, riskiert empfindliche Geldstrafen, steuerliche Nachteile oder sogar den Verlust des Erbteils.
- Ein in Deutschland tätiger italienischer Rechtsanwalt kann die Brücke zwischen den beiden Rechtssystemen schlagen, die Kommunikation mit Notaren, Finanzämtern und Katasterämtern in Italien übernehmen und sicherstellen, dass Ihre Rechte als Erbe in vollem Umfang gewahrt bleiben.
Haben Sie noch Fragen oder Interesse an italienisch-deutschen Erbfällen?
Dann lesen Sie auch diesen Artikel mit den 10 häufigsten Fragen rund um das Thema – klar und verständlich erklärt.
Ihr zuverlässiger Partner im italienischen Erbrecht
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