Die Ansprüche des überlebenden Ehegatten nach italienischen Erbrecht. Wie erbt und die Rangfolge nach italienischem Gesetz.
GESETZLICHE ERBFOLGE NACH ITALIENISCHEM ERBRECHT:
Die gesetzliche Erbfolge findet Anwendung, wenn der Erblasser (sog. De cuius) kein Testament gemacht hat oder wenn der Erblasser zwar ein Testament gemacht hat, aber bestimmte Vermögenswerte darin nicht geregelt wurden. Für diese Vermögenswerte gilt die gesetzliche Erbfolge.
Nach italienischem Erbrecht erbt der überlebende Ehepartner neben den Kindern immer ein Drittel des Nachlasses (Erbfall. 1)
Wenn nur ein Kind vorhanden ist, erbt der Partner 50% (Erbfall 2)
Außerdem erbt der überlebenden Ehepartner im Gegensatz zum deutschen Recht immer das Wohnungsrecht (an der Ehewohnung – sofern die Wohnung im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten oder dem Alleineigentum des Verstorbenen stand.
ERBFALL 1 und ERBFALL 2
Die Grafik unter zeigt deutlich, dass der überlebenden Ehepartner nur einen Teil des Nachlasses bekommt.
Erbfall 1: Ehegatte / mehrere Kinder
Ehegatte 33% + Wohnrecht (sog. diritto di abitazione)
Kinder 67%
ERBEN | ANTEIL |
Ehegatte | 33% zzgl. Wohnrecht |
Kinder | 67% |
Erbfall 2: Ehegatte / 1 Kind
Ehegatte 50% + Wohnungsrecht
Sohn 50%
ERBEN | ANTEIL |
Ehegatte | 50% zzgl. Wohnrecht |
Kinder | 50% |
Erbfall 3: nur Ehegatte
Ist die Ehe kinderlos geblieben, erbt der überlebende Ehegatte den gesamten Nachlass (Fall 3).
Erbfall 3: Ehegatte
Ehegatte 100% + Wohnungsrecht
ERBEN | ANTEIL |
Ehegatte | 100% zzgl. Wohnrecht |
Erbfall 4: Ehegatte neben Eltern, Großeltern und Geschwister
In diesem Fall bekommt der Ehegatte immer 2/3 und das Wohnrecht
Erbfall 4: Ehegatte neben Eltern und Geschwistern
Ehegatte neben Eltern, Großelter und Geschwiestern
ERBEN | ANTEIL |
Ehegatte | 66,67 % zzgl. Wohnrecht |
Eltern | 25% |
Geschwister | 8,33% |