Bußgelder aus Italien: Was deutsche Bürger mit Wohnsitz in Deutschland wissen müssen

Bußgelder aus Italien: Müssen deutsche Staatsbürger wirklich zahlen?
Wer regelmäßig geschäftlich oder privat nach Italien reist, kennt das Problem: Nach Wochen oder Monaten flattert ein Bußgeldbescheid aus Italien ins Haus – oft per Einschreiben oder durch ein Inkassobüro. Doch ist die Zustellung solcher Bußgelder in Deutschland überhaupt wirksam? Und muss man wirklich zahlen?
In diesem Beitrag klären wir alle relevanten Aspekte zu Fristen, Zustellung, Nichtigkeit – und erläutern auch, wann Sie gute Chancen haben, sich erfolgreich gegen den Bescheid zu wehren.
Zustellungsfristen für Bußgeldbescheide aus Italien
Ein zentraler Punkt ist die Frist für die Zustellung des Bußgeldbescheids:
- Für Personen mit Wohnsitz in Italien: Zustellung muss innerhalb von 90 Tagen nach dem Verstoß erfolgen.
- Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland: Die italienische Verwaltungsbehörde hat 360 Tage Zeit, den Bescheid bei der italienischen Post aufzugeben – nicht zu verwechseln mit dem Datum des Eingangs beim Empfänger.
Achten Sie also darauf: Entscheidend ist das Datum der Aufgabe bei der Poste, nicht das Empfangsdatum.
Was passiert bei verspäteter Zustellung?
Wird die Frist nicht eingehalten, kann die Nichtigkeit des Bußgeldbescheids geltend gemacht werden. Dies kann:
- Vor dem Friedensrichter (Giudice di Pace) oder
- durch einen Einspruch beim Präfekten erfolgen.
Für deutsche Bürger beginnt die Frist für einen Einspruch ab dem Tag der Zustellung und beträgt 60 Tage. Wird diese Frist verpasst, kann der Bescheid auch dann wirksam bleiben, wenn er fehlerhaft zugestellt wurde.
Zustellungsprobleme: Warum viele Bescheide aus Italien unwirksam sind
Ein Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt und fällt nicht unter private oder geschäftliche Post. Nach europäischem Recht dürfen solche Dokumente nicht einfach per Einschreiben zugestellt werden.
Das italienische Kassationsgericht hat bestätigt, dass Deutschland keine Zustellung von Verwaltungsakten per Einschreiben vorsieht. Deshalb sind viele per Einschreiben zugestellte Bußgeldbescheide aus Italien nicht rechtsgültig.
Was tun, wenn der Bußgeldbescheid nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde?
In einem solchen Fall sollten Sie:
- Innerhalb der Frist Einspruch erheben und die Nichtigkeit geltend machen.
- Alternativ: Abwarten, ob ein Vollstreckungsversuch in Deutschland erfolgt – dann können Sie im Rahmen eines Widerspruchs erneut die Nichtigkeit einwenden.
Was passiert, wenn ich das Einschreiben aus Italien nicht abhole?
In Deutschland gibt es kein System wie das italienische “compiuta giacenza”, das eine automatische Zustellfiktion nach Ablauf einer Lagerfrist vorsieht. Wird ein Einschreiben nicht abgeholt, gilt die Zustellung in Deutschland als nicht erfolgt – insbesondere bei amtlichen Dokumenten.
Das bedeutet: Ein Bußgeldbescheid, der nicht abgeholt wurde, sollte nicht Grundlage für eine Zwangsvollstreckung in Deutschland sein – vorausgesetzt, Sie reagieren rechtzeitig und korrekt.
Erfolg für unsere Mandanten: Annullierung mehrerer italienischer Bußgeldbescheide
Unsere Kanzlei hat bereits mehrere Bußgeldbescheide erfolgreich in Italien angefochten, insbesondere wegen fehlerhafter oder verspäteter Zustellung. In zahlreichen Fällen konnten wir die Aufhebung in der Form der sog. “autotutela” (Verwaltungsinterne Selbstkorrektur) direkt bei der italienischen Gemeinde erreichen.
Dies zeigt: Ein Einspruch lohnt sich – vor allem, wenn die Zustellung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Unsere Erfahrung mit Gemeinden und Verwaltungsverfahren in Italien hilft Mandanten, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Fazit: Lassen Sie Bußgelder aus Italien juristisch prüfen
Nicht jeder Bußgeldbescheid aus Italien ist rechtmäßig. Die Zustellungsart, Fristen und inhaltliche Fehler können zur Nichtigkeit führen. Besonders bei Zustellung per Einschreiben an deutsche Bürger bestehen gute Chancen, den Bescheid anzufechten.
Kontaktieren Sie uns – Wir prüfen Ihren Fall!
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus Italien erhalten haben und unsicher sind, ob dieser rechtmäßig ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei der Überprüfung und ggf. Anfechtung.
👉 Nutzen Sie unser Kontaktformular auf der Website:
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