1. Der Verstorbene hatte Immobilien oder Bankkonten in Italien – muss ich etwas unternehmen? Ja. Die Erbschaft muss auch in Italien abgewickelt werden, selbst wenn das Erbverfahren in Deutschland bereits vollständig abgeschlossen wurde. Die italienischen Behörden werden Sie von sich aus nicht kontaktieren – die Initiative liegt bei den Erben. 2. Kann ich mein Erbe … Erbschaft in Italien: so funktioniert es. Die 10 häufigsten Fragen im deutsch-italienischen Erbrecht. weiterlesen
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