Notarielle Vollmacht Italien: Immobilien in Italien verkaufen oder verschenken – einfach, sicher, rechtsgültig

Viele in Deutschland lebende Personen möchten ihre Immobilie in Italien verkaufen oder verschenken, ohne selbst zum Notartermin in Italien reisen zu müssen. Die Lösung: eine notarielle Vollmacht für Italien (sog. Prokura oder Prokura speciale), erstellt in Deutschland, aber inhaltlich abgestimmt auf die italienische Rechtsordnung und die Anforderungen des italienischen Notars.
Hauskauf in Italien ohne Einschränkungen – aber mit guter Vorbereitung
Deutsche Staatsbürger können in Italien ohne Einschränkungen Immobilien kaufen oder verkaufen – ein Wohnsitz oder die italienische Staatsangehörigkeit sind nicht erforderlich.
Wer persönlich zum Notartermin in Italien erscheint, benötigt jedoch einen zweisprachigen Vertrag und einen Dolmetscher – das kann die Notarkosten verdoppeln.
Wann braucht man eine notarielle Vollmacht für Italien?
Wenn Sie nicht persönlich in Italien erscheinen können oder möchten, ist die notarielle Vollmacht Italien eine effiziente Lösung. Sie beauftragen damit eine dritte Person – zum Beispiel einen italienischen Anwalt Ihres Vertrauens – zur Unterzeichnung des Kauf- oder Schenkungsvertrags.
Vorteil: Der notarielle Vertrag kann ausschließlich auf Italienisch abgefasst werden. Das reduziert Kosten und vereinfacht den Ablauf erheblich.
Welche Form muss die notarielle Vollmacht haben?
Die notarielle Vollmacht kann entweder:
- als öffentliche Urkunde oder (sog. per Atto pubblico)
- als beglaubigte Unterschrift (sog. con vera di firma)
ausgestellt werden. In beiden Fällen muss sie von einem beeidigten Übersetzer ins Italienische übersetzt werden. Die Übersetzung wird dem endgültigen Kauf- oder Schenkungsvertrag beigefügt.
Wichtig: Die Formulierungen der Vollmacht müssen mit dem italienischen Recht und den Wünschen des Notars in Italien übereinstimmen. Standardformulare aus Deutschland sind häufig nicht ausreichend oder sogar unzulässig.
Wo wird die notarielle Vollmacht erstellt?
Sie können die Vollmacht bei jedem deutschen Notar unterschreiben. Wir stellen Ihnen den passenden Vollmachtstext auf Italienisch zur Verfügung – abgestimmt auf den konkreten Fall, ob Verkauf oder Schenkung.
Ist eine Apostille erforderlich?
Nein. Dank des bilateralen Abkommens zwischen Deutschland und Italien sowie der aktuellen EU-Verordnung über öffentliche Urkunden benötigen in Deutschland ausgestellte notarielle Vollmachten für Italien keine Apostille und keine Legalisation – sie sind in Italien sofort rechtsgültig einsetzbar.
Themenschwerpunkte unserer Kanzlei im italienischen Immobilienrecht
Unsere Leistungen umfassen alle rechtlichen und organisatorischen Schritte rund um den Kauf, Verkauf oder die Schenkung von Immobilien in Italien:
- Beratung beim Kauf oder Verkauf von Immobilien in Italien – inklusive detailliertem ImmobilienCheck
- Prüfung von Belastungen wie Hypotheken, Wegerechte, offene Steuern und fehlende Baugenehmigungen
- Einholung von Katasterauszügen (sog. visura catastale und visura ipotecaria)
- Gestaltung einer Due-Diligence-Prüfung für einen rechtssicheren Immobilienverkauf
- Erstellung und Prüfung von Vorverträgen bzw. Kaufverträgen (compromesso, contratto preliminare, proposta irrevocabile di acquisto)
- Schenkungen von Immobilien – rechtliche und steuerliche Gestaltung
- Notarielle Leistungen in Zusammenarbeit mit Notaren in Deutschland und Italien
- Erstellung maßgeschneiderter notarieller Vollmachten nach italienischem Recht
- Vertretung bei Notarterminen in Italien durch eine Sondervollmacht für Kauf oder Schenkung
Verkaufen oder verschenken? – Was Sie über Immobilienübertragungen in Italien wissen müssen
Viele Eigentümer fragen sich: Soll ich meine Immobilie in Italien verkaufen oder verschenken?
Unsere Erfahrung zeigt: In den meisten Fällen ist ein Verkauf rechtlich sicherer als eine Schenkung.
Warum? Eine Schenkung kann später von gesetzlichen Erben angefochten werden, wenn sie deren Pflichtteilsansprüche verletzt. Solche Anfechtungen sind in Italien häufig – oft auch Jahre nach der Übertragung.
Außerdem schrecken frühere Schenkungen mögliche Käufer ab: Immobilien, die verschenkt wurden, gelten als risikobehaftet, da der Schenkungsvertrag angreifbar bleibt.
Ebenso problematisch: Wer eine Immobilie zu einem sehr niedrigen Preis oder ohne Gegenleistung verkauft, riskiert, dass das Geschäft als verdeckte Schenkung eingestuft und ebenfalls angefochten wird.
Unsere Empfehlung:
- Ziehen Sie einen echten Verkauf mit marktgerechtem Preis einer Schenkung vor
- Lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie Übertragungen vertraglich regeln
- Achten Sie auf eine klare Trennung zwischen Kauf und Schenkung, um spätere Konflikte zu vermeiden
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie eine notarielle Vollmacht für den Verkauf von Häusern und Grundstücken in Italien genau funktioniert, welche Inhalte sie enthalten muss und wie Sie dabei rechtliche Fehler vermeiden, dann lesen Sie auch unseren ausführlichen Beitrag:
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