IMU und ICI für in Deutschland lebende italienische Rentner: Was Sie wissen müssen

Immobilienbesitz in Italien: Steuerpflicht für Rentner im Ausland?
Viele italienische Staatsbürger, die heute in Deutschland leben und dort ihre Rente beziehen, besitzen noch Immobilien in Italien – sei es ein geerbtes Haus, eine Ferienwohnung oder eine Immobilie, die sie vermieten. Dabei stellt sich häufig die Frage: Müssen im Ausland lebende italienische Rentner IMU oder ICI in Italien zahlen?
Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere vom steuerlichen Wohnsitz, dem Status der Immobilie und der aktuellen Gesetzeslage.
IMU und ICI: Ein Überblick
Die IMU (Imposta Municipale Unica) hat im Jahr 2012 die frühere ICI (Imposta Comunale sugli Immobili) abgelöst. Beide sind kommunale Steuern, die auf den Besitz von Immobilien in Italien erhoben werden. Während die ICI heute nicht mehr erhoben wird, ist die IMU weiterhin aktuell – insbesondere für Zweitwohnungen, Ferienhäuser oder nicht vermietete Immobilien.
Die IMU wird jährlich erhoben und ist in zwei Raten (Juni und Dezember) zu zahlen. Die Höhe der Steuer hängt vom Katasterwert der Immobilie, dem Steuersatz der jeweiligen Gemeinde und eventuellen Reduzierungen oder Befreiungen ab.
IMU-Befreiung für Rentner mit Wohnsitz im Ausland: Was gilt aktuell?
Mit dem Haushaltsgesetz 2020 wurde eine bedeutende Steuererleichterung für ausländische Rentner mit Immobilien in Italien eingeführt. Seitdem ist folgendes geregelt:
- Pensionati esteri (ausländische Rentner) mit Wohnsitz im Ausland, die eine Rente aus einem Abkommen mit Italien beziehen, sind von der IMU für ihre einzige Immobilie in Italien befreit, wenn diese nicht vermietet oder verpachtet ist.
- Voraussetzung ist, dass die Immobilie nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird, sondern leer steht oder gelegentlich vom Eigentümer genutzt wird (z. B. Ferienaufenthalte).
- Diese Befreiung gilt nur für eine einzige Immobilie pro Person und nicht für mehrere Immobilien.
Achtung: Die Befreiung wurde in den letzten Jahren mehrfach verändert. Ab 2021 wurde die vollständige Befreiung durch eine Reduktion der IMU auf die Hälfte ersetzt (50 %), wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie viel IMU muss ein in Deutschland lebender italienischer Rentner zahlen?
Ob und wie viel IMU ein Rentner mit Wohnsitz in Deutschland zahlen muss, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Art der Immobilie: Ist es die einzige Immobilie oder besitzt man mehrere?
- Nutzung: Wird die Immobilie selbst genutzt, vermietet oder steht sie leer?
- Wohnsitz und Rentenstatus: Bezieht man tatsächlich eine Rente aus einem Land, das ein bilaterales Abkommen mit Italien hat?
- Gemeindespezifischer Steuersatz: Jede Gemeinde kann den IMU-Satz selbst festlegen.
Beispiel: Herr Rossi lebt in München, bezieht eine italienische Rente, und besitzt ein Haus in Kalabrien, das nicht vermietet ist. In diesem Fall kann er eine 50 %-ige Reduktion der IMU beantragen.
Wie können Rentner in Deutschland ihre IMU-Zahlungen prüfen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die eigenen IMU-Zahlungen zu überprüfen:
- Kontakt zur zuständigen Gemeinde (Comune) in Italien: Diese kann die Steuerbescheide oder F24-Zahlungen bereitstellen.
- Über das Italienische Steuerportal (Agenzia delle Entrate): Mit einer italienischen Steuernummer (Codice Fiscale) kann man online Steuerdaten einsehen.
- Mit Unterstützung eines italienischen Steuerberaters oder Anwalts, der die Zahlungen prüft und ggf. Fehler oder Doppelzahlungen aufdeckt.
Wir empfehlen dringend, Zahlungsaufforderungen von Gemeinden genau zu prüfen, da es in den letzten Jahren häufig zu Fehlberechnungen und rechtswidrigen Forderungen kam – vor allem bei Rentnern im Ausland, denen eine Reduktion zusteht.
Was ist mit alten ICI-Forderungen?
Auch wenn die ICI offiziell 2011 abgeschafft wurde, tauchen noch heute alte Zahlungsforderungen aus den Jahren 2006–2011 auf – oft mit hohen Zinsen und Strafen. Auch hier gilt: Nicht jede Forderung ist rechtmäßig. Die Verjährung, Formfehler oder fehlerhafte Berechnung können zur Unwirksamkeit der Forderung führen.
Fazit: Wir prüfen IMU- und ICI-Forderungen und legen bei Bedarf Einspruch ein
Wenn Sie als italienischer Rentner in Deutschland eine Zahlungsaufforderung für IMU oder alte ICI-Schulden erhalten haben, prüfen wir diese für Sie sorgfältig. Wir analysieren die Rechtslage, klären Ihre steuerliche Situation, fordern Dokumente bei italienischen Gemeinden an und legen – wenn nötig – Einspruch ein.
Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular, um uns Ihre Unterlagen und Fragen zu senden.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte als im Ausland lebender italienischer Eigentümer zu wahren.