Die Anwaltskanzlei Cuocolo-Avvocati berät deutsche und italienische Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland bei allen Fragen des italienischen Erbrechts.
Wir beraten Sie bei allen Fällen, in denen sich die Erbschaft, z. B. Immobilien, Schließfach, polizza Vita oder Bankkonten in Italien, befindet, oder wenn bei der Erbfolge italienisches Erbrecht zum Tragen kommt.
Haben Sie eine Immobilie in Italien beerbt, müssen Sie immer eine Erbschaftssteuererklärung in Italien abgeben und auch der Katastereintrag bzw. Grundbucheintrag muss in Italien vorgenommen werden, unabhängig davon, welches Recht auf die Erbfolge angewandt wurde.
