Wie funktioniert eine internationale Erbschaft zwischen Italien und Deutschland

Die zunehmende Mobilität der Menschen in Europa hat dazu geführt, dass internationale Erbfälle immer häufiger auftreten, also Situationen, in denen das Vermögen einer verstorbenen Person mehrere Rechtsordnungen betrifft.
Zu den häufigsten Fällen zählen solche zwischen Italien und Deutschland, zwei Länder mit engen wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen, in denen viele Personen arbeiten, investieren oder Immobilien besitzen.
Eine Erbschaft, die beide Staaten betrifft, kann verschiedene Fragen aufwerfen:
- welches Recht auf die Erbfolge anwendbar ist
- welche Behörde zuständig ist
- wie Vermögenswerte in beiden Ländern verwaltet werden
- welche Unterlagen für die Übertragung des Nachlasses erforderlich sind
Das Verständnis des europäischen Rechtsrahmens und der praktischen Verfahren ist entscheidend, um Verzögerungen, rechtliche Konflikte oder steuerliche Komplikationen zu vermeiden.
Der europäische Rechtsrahmen
Grenzüberschreitende Erbfälle zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden hauptsächlich durch die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 geregelt, auch bekannt als Europäische Erbrechtsverordnung.
Diese Verordnung gilt sowohl in Italien als auch in Deutschland und hat einheitliche Regeln eingeführt zur Bestimmung von:
- dem anwendbaren nationalen Recht
- der zuständigen Behörde
- der Anerkennung von Entscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten
- der Verwendung des Europäischen Nachlasszeugnisses
Ziel ist es, die Abwicklung internationaler Erbfälle zu vereinfachen und zu verhindern, dass mehrere Rechtsordnungen gleichzeitig unterschiedliche Regelungen anwenden.
Welches Recht ist auf die Erbfolge anwendbar?
Einer der ersten zu klärenden Aspekte betrifft das anwendbare Recht.
Nach der europäischen Verordnung gilt grundsätzlich, dass die gesamte Erbfolge dem Recht des Staates unterliegt, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Typisches Beispiel
Wenn eine Person:
- italienischer Staatsbürger ist
- dauerhaft in Deutschland lebt
- Vermögenswerte sowohl in Italien als auch in Deutschland besitzt
so findet grundsätzlich deutsches Recht auf die Erbfolge Anwendung, auch für Vermögenswerte in Italien.
Dieser Grundsatz wird als Einheit der Erbfolge bezeichnet: Ein einziges Recht regelt den gesamten Nachlass.
Rechtswahl (professio iuris)
Die Verordnung sieht jedoch eine wichtige Möglichkeit vor: die sogenannte professio iuris.
Eine Person kann durch Testament oder eine andere letztwillige Verfügung bestimmen, dass auf ihre Erbfolge das Recht des Staates angewendet wird, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.
Das bedeutet:
- Ein in Deutschland lebender italienischer Staatsbürger kann italienisches Recht wählen
- Ein in Italien lebender deutscher Staatsbürger kann deutsches Recht wählen
Diese Wahl kann besonders sinnvoll sein, um Konflikte zwischen unterschiedlichen Rechtssystemen zu vermeiden, insbesondere bei abweichenden Regelungen zur Pflichtteilsquote oder zur Nachlassverteilung.
Zuständige Behörden bei der Erbfolge
Eine weitere zentrale Frage betrifft die zuständige Behörde.
Nach der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 sind in der Regel die Behörden des Staates zuständig, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt des Todes hatte.
Je nach nationalem Rechtssystem können folgende Stellen beteiligt sein:
In Italien
- Notare
- Gerichte
- Ämter der Agenzia delle Entrate (für steuerliche Aspekte)
In Deutschland
- Nachlassgerichte
- Notare und Finanzamt (für steuerliche Aspekte)
Entscheidungen, die in einem Mitgliedstaat getroffen werden, werden in der Regel automatisch in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt.
Das Europäische Nachlasszeugnis
Eines der wichtigsten Instrumente bei internationalen Erbfällen ist das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ).
Dieses Dokument ermöglicht es Erben, Vermächtnisnehmern oder Testamentsvollstreckern, ihre Rechtsstellung und ihre Rechte in einem anderen Mitgliedstaat nachzuweisen.
Zweck
Das Zeugnis kann verwendet werden, um:
- die Erbenstellung nachzuweisen
- auf Bankkonten zuzugreifen
- Immobilien zu übertragen
- Gesellschaftsbeteiligungen zu verwalten
- mit öffentlichen oder privaten Stellen in einem anderen Land zu interagieren
Vorteile
Der wichtigste Vorteil besteht darin, dass das Zeugnis unmittelbar in anderen Mitgliedstaaten wirksam ist, ohne dass zusätzliche Anerkennungsverfahren erforderlich sind.
Dies reduziert erheblich Zeitaufwand und bürokratische Komplexität bei Erbfällen zwischen Italien und Deutschland.
Immobilien in beiden Ländern
Bei internationalen Erbfällen kommt es häufig vor, dass das Vermögen Immobilien in mehreren Staaten umfasst.
Auch wenn das auf die Erbfolge anwendbare Recht einheitlich ist, muss die Übertragung von Immobilieneigentum dennoch den Vorschriften des Staates entsprechen, in dem sich die Immobilie befindet.
Immobilien in Italien
Für die Eigentumsübertragung ist in der Regel erforderlich:
- Abgabe der Erbschaftserklärung
- Durchführung der Katasterumschreibung
- Eintragung der Übertragung in die Immobilienregister
Häufig ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich.
Immobilien in Deutschland
In Deutschland erfordert die Eigentumsübertragung in der Regel:
- den Nachweis der Erbenstellung
- die Eintragung im Grundbuch
Hierfür kann das Europäische Nachlasszeugnis oder ein vom deutschen Gericht ausgestellter Erbschein verwendet werden.
Steuerliche Aspekte der Erbfolge
Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die Besteuerung.
Im Gegensatz zum Zivilrecht gibt es auf europäischer Ebene keine einheitliche Regelung zur Erbschaftsteuer.
Jeder Staat behält seine eigenen Vorschriften.
Besteuerung in Italien
In Italien hängt die Erbschaftsteuer vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben sowie vom Wert des Vermögens ab.
Es gelten verschiedene Freibeträge, zum Beispiel:
- 1.000.000 € für Ehegatten und Kinder
- 100.000 € für Geschwister
Zusätzlich können anfallen:
- Hypothekensteuer
- Katastersteuer (für Immobilien)
Besteuerung in Deutschland
Auch in Deutschland richtet sich die Erbschaftsteuer nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Nachlasses.
Es gelten bedeutende Freibeträge, darunter:
- 500.000 € für Ehegatten
- 400.000 € für Kinder
Die Steuersätze steigen progressiv mit dem Wert des geerbten Vermögens.
Risiko der Doppelbesteuerung
In bestimmten Fällen kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen, also zur Besteuerung desselben Nachlasses in beiden Ländern.
Italien und Deutschland haben jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschaft abgeschlossen, das Kriterien zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung festlegt.
Die korrekte Anwendung dieser Regelungen erfordert häufig eine individuelle fachliche Prüfung.
Erforderliche Unterlagen bei einer internationalen Erbfolge
Die Abwicklung einer Erbschaft zwischen Italien und Deutschland erfordert in der Regel verschiedene offizielle Dokumente.
Zu den wichtigsten gehören:
- Sterbeurkunde
- Familienstandsbescheinigung des Verstorbenen
- Testament (falls vorhanden)
- Nachweise über den gewöhnlichen Aufenthalt
- Unterlagen zu den Nachlasswerten (Immobilien, Bankkonten, Gesellschaftsbeteiligungen)
In vielen Fällen sind zusätzlich erforderlich:
- beglaubigte Übersetzungen
- Apostillen oder Legalisationen
Eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen ist entscheidend, um Verzögerungen zu vermeiden.
Kritische Punkte und häufige Fehler
Internationale Erbfälle können komplex sein. Zu den häufigsten Fehlern zählen:
Fehlende Nachlassplanung
Viele im Ausland lebende Personen errichten kein Testament oder legen das anwendbare Recht nicht eindeutig fest.
Dies kann zu Unsicherheiten und Konflikten zwischen den Erben führen.
Verwechslung von Zivilrecht und Steuerrecht
Häufig werden verwechselt:
- das auf die Erbfolge anwendbare Recht
- das für die Besteuerung maßgebliche Recht
Es handelt sich um unterschiedliche Bereiche, die verschiedenen Rechtsordnungen unterliegen können.
Schwierigkeiten bei der Vermögensübertragung
Banken, Grundbuchämter und Behörden verlangen oft spezifische Nachweise zur Anerkennung der Erbenstellung.
Ohne geeignete Unterlagen kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen.
Probleme bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts
Die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers ist nicht immer einfach, insbesondere wenn eine Person ihr Leben auf mehrere Länder verteilt.
Dieser Faktor hat unmittelbaren Einfluss auf das anwendbare Recht.
Die Bedeutung spezialisierter Rechtsberatung
Erbfälle zwischen Italien und Deutschland erfordern vertiefte Kenntnisse in:
- europäischem Erbrecht
- italienischem und deutschem Zivilrecht
- steuerrechtlichen Vorschriften beider Länder
- notariellen und gerichtlichen Verfahren
Eine spezialisierte rechtliche Beratung kann helfen:
- das anwendbare Recht zu bestimmen
- die Dokumentation korrekt zu erstellen
- die Verfahren in beiden Staaten zu koordinieren
- das Risiko von Konflikten zwischen Erben zu reduzieren
- steuerliche Aspekte zu optimieren
Ein professioneller Ansatz ermöglicht eine effiziente Abwicklung der Erbfolge und reduziert Zeitaufwand, Kosten und bürokratische Komplexität.
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen in keiner Weise eine Rechtsberatung dar.
Für eine individuelle Bewertung Ihres Falles laden wir Sie ein, direkt Kontakt mit unserer Kanzlei aufzunehmen: Sie können das Kontaktformular nutzen oder eine E-Mail an info@avvcuocolo.com senden, z. Hd. des Kanzlei Teams, und Ihre Situation kurz schildern.
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