Die gesetzliche Erbfolge nach italienischem Recht – Welche Erbquote gibt es.

Haben Sie eine Erbschaft in Italien erhalten? Hier erfahren Sie alles Wichtige!
Suchen Sie einen Anwalt in Deutschland für italienisches Erbrecht? Möchten Sie wissen, wer in Italien erbt, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat?
Wenn eine Person in Italien verstirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge nach italienischem Erbrecht. Doch wer hat in einem solchen Fall Anspruch auf das Erbe? Welche Rechte stehen Ehepartnern und Kindern zu? Und welche steuerlichen Aspekte sollten beachtet werden?
In diesem Artikel erhalten Sie eine klare und verständliche Einführung in das Thema. Erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind, um Ihre Erbansprüche in Italien erfolgreich durchzusetzen. Am Ende des Artikels finden Sie zudem einen praktischen Rechner, mit dem Sie die Erbquoten berechnen können.
Gesetzliche Erbfolge in Italien – Wer erbt ohne Testament?
Das italienische Erbrecht legt fest, dass Verwandte des Verstorbenen in einer bestimmten Reihenfolge erben:
- Nachkommen des Erblassers (Kinder und Enkel) – Sie sind die primären Erben und erhalten den gesamten Nachlass zu gleichen Teilen (Art. 566 Cc “Al padre ed alla madre succedono i figli, in parti uguali”. Enkel treten an die Stelle eines vorverstorbenen Kindes (sog.”Rappresentations-prinzip“).
- Eltern und Geschwister – Falls keine Nachkommen vorhanden sind, erben die Eltern und Geschwister des Erblassers (Art. 568 Cc “A colui che muore senza lasciare prole, né fratelli o sorelle o loro discendenti, succedono il padre e la madre in eguali porzioni, o il genitore che sopravvive“).
- Geschwister – Eine Person, die keine Nachkommen hinterlässt, weder Eltern noch andere Verwandte in aufsteigender Linie, wird von ihren Geschwistern zu gleichen Teilen beerbt (Art. 570 Cc A colui che muore senza lasciare prole, né genitori, né altri ascendenti, succedono i fratelli e le sorelle in parti uguali).
- Großeltern und weitere Verwandte – Falls weder Nachkommen noch Eltern oder Geschwister existieren, geht das Erbe an die nächstverwandten Vorfahren (Art. 569 Cc “A colui che muore senza lasciare prole, né genitori, né fratelli o sorelle o loro discendenti, succedono per una metà gli ascendenti della linea paterna e per l’altra metà gli ascendenti della linea materna“).
- Ehegatte – Hat der Verstorbene keine Nachkommen oder direkte Verwandte, fällt das gesamte Erbe an den Ehepartner (Art. 583 Cc “In mancanza di figli, di ascendenti, di fratelli o sorelle, al coniuge si devolve tutta l’eredità“).
Welche Rechte hat der Ehegatte?
Achtung: Die Erbquoten im italienischen Recht unterscheiden sich vom deutschen Erbrecht. Insbesondere gibt es keine Erhöhung der Quote durch die Zugewinngemeinschaft.
Der überlebende Ehegatte hat einen gesetzlichen Erbanteil, falls kein Testament vorliegt:
- 1/2 des Nachlasses, wenn es ein Kind gibt (Art. 581 Cc).
- 1/3 des Nachlasses, wenn mehrere Kinder existieren (Art. 581 Cc).
- 2/3 des Nachlasses, wenn nur Eltern oder Geschwister des Erblassers vorhanden sind (Art. 582 Cc).
- Den gesamten Nachlass, wenn keine weiteren gesetzlichen Erben vorhanden sind (Art. 583 Cc).
Zusätzlich erhält der Ehegatte das Wohnrecht an der Ehewohnung und das Nutzungsrecht an der Einrichtung des Haushalts (Art. 540 Abs. 2 Cc).
Art. 581 Cc “Quando con il coniuge concorrono figli, il coniuge ha diritto alla metà dell’eredità, se alla successione concorre un solo figlio, e ad un terzo negli altri casi“
Pflichtteil – Gibt es ein Noterbrecht?
In Italien existiert ein Pflichtteilsrecht (sog. „Legittima“), das sicherstellt, dass bestimmte Erben nicht völlig enterbt werden können. Die Pflichtteilsberechtigten sind:
- Ehegatte: 1/2 des Nachlasses (falls keine Kinder), 1/3 (bei einem Kind), 1/4 (bei mehreren Kindern) + Wohnrecht in der Ehewohnung.
- Kinder: 1/2 (bei einem Kind), 2/3 (bei mehreren Kindern).
- Eltern des Erblassers: 1/3, falls keine Nachkommen vorhanden sind.
Achtung: Hier gibt es einen wesentlichen Unterschied zum deutschen Recht. Nach italienischem Recht haben Pflichtteilsberechtigte Anspruch auf ihren Anteil auch an Immobilien im Nachlass. Es handelt sich nicht nur um einen reinen Geldanspruch, wie es im deutschen Recht der Fall ist. Falls der Pflichtteil verletzt wurde, kann eine Herabsetzungsklage (sog. „Azione di Riduzione“) erhoben werden.
Wie erfolgt die Eintragung ins italienische Grundbuch?
Um die Umschreibung der Immobilien in Italien zu erhalten, müssen die Erben die erforderlichen Nachlassformalitäten durchführen. Dazu gehört die Einreichung der Erbschaftsteuererklärung innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Erblassers sowie die Zahlung der entsprechenden Steuern. Mit dieser Erklärung wird auch die Änderung -also di Umschreibung (sog. “Voltura catastale”)- im Kataster beantragt, sodass die Erben anstelle des Erblassers eingetragen werden.
Falls eine ausdrückliche Erbannahmeerklärung abgegeben wird, wird diese nicht im Kataster vermerkt, sondern in den Immobilienregistern eingetragen, um die Kontinuität der Grundbucheintragungen zu gewährleisten.
Erbschaftsteuer in Italien – Was muss gezahlt werden?
Die Steuerhöhe hängt vom Verwandtschaftsgrad ab:
- Ehegatten & Kinder: 4 % auf Beträge über 1.000.000 € Freibetrag.
- Geschwister: 6 % auf Beträge über 100.000 € Freibetrag.
- Andere Verwandte bis 4. Grades: 6 % ohne Freibetrag.
- Nicht-Verwandte: 8 % ohne Freibetrag.
Zusätzlich können Registersteuer (2-4 %), Hypothekensteuer (3 %) und Katastersteuer (1 %) anfallen. Diese sogenannten “Imposte ipocatastali” sind immer zu zahlen, wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind, und sie werden bei der Einreichung der Erbschaftsteuererklärung (sog. “dichiarazione di successione“) innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Erblassers fällig.
Muss ich auch in Deutschland Erbschaftsteuer zahlen?
Falls der Erblasser oder die Erben in Deutschland steuerpflichtig sind, kann auch dort eine Erbschaftsteuer anfallen. Eine Anrechnung der italienischen Steuer auf die deutsche Steuer ist möglich, jedoch nur auf Antrag.
- Doppelbesteuerung vermeiden: In vielen Fällen kann durch eine strategische Planung vermieden werden, dass sowohl in Deutschland als auch in Italien hohe Steuern anfallen.
- Wichtige Fristen: Der Antrag auf Anrechnung muss gestellt werden, bevor der deutsche Steuerbescheid rechtskräftig wird.
Fazit: Lassen Sie sich beraten!
Eine Erbschaft in Italien kann viele rechtliche und steuerliche Herausforderungen mit sich bringen. Seit 15 Jahren sind wir auf internationale Erbfälle spezialisiert und bieten umfassende Unterstützung bei Nachlässen in Italien und Deutschland. Wir stellen europäische Erbscheine in beiden Ländern aus und unterstützen bei der Erstellung von Testamenten nach italienischem und deutschem Recht. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, um Ihre Rechte durchzusetzen und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
Wie zu Beginn des Artikels erwähnt, finden Sie hier einen Link zu einem professionellen Rechner, mit dem Sie die Erbquoten nach italienischem Recht – mit oder ohne Testament – berechnen können.
Erbquote-Rechner nach italienischem Recht
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