Erbschaft in Italien: so funktioniert es. Die 10 häufigsten Fragen im deutsch-italienischen Erbrecht.

1. Der Verstorbene hatte Immobilien oder Bankkonten in Italien – muss ich etwas unternehmen?
Ja. Die Erbschaft muss auch in Italien abgewickelt werden, selbst wenn das Erbverfahren in Deutschland bereits vollständig abgeschlossen wurde. Die italienischen Behörden werden Sie von sich aus nicht kontaktieren – die Initiative liegt bei den Erben.
2. Kann ich mein Erbe in Deutschland ausschlagen und das Vermögen in Italien trotzdem erben?
Nein. Die Ausschlagung der Erbschaft wirkt einheitlich für den gesamten Nachlass des Verstorbenen, unabhängig davon, in welchem Land sich die einzelnen Vermögenswerte befinden.
3. Ist der deutsche Erbschein in Italien gültig?
Nein. In Italien wird zum Nachweis der Erbenstellung keine dem deutschen Erbschein entsprechende Urkunde anerkannt. Stattdessen werden eine eidesstattliche Erklärung mit beglaubigter Unterschrift (dichiarazione sostitutiva dell’atto notorio) sowie – ergänzend oder alternativ – das Europäische Nachlasszeugnis verwendet.
4. Ist das Europäische Nachlasszeugnis immer erforderlich?
Nein. In Italien kann das Europäische Nachlasszeugnis ausschließlich vom Notar ausgestellt werden und ist mit entsprechenden Kosten verbunden – sowohl für das Honorar des italienischen Notars als auch für anfallende Steuern.
In vielen Fällen ist es uns möglich, die Nachlassabwicklung für unsere Mandanten auch ohne Europäisches Nachlasszeugnis durchzuführen, wodurch erhebliche Kosten eingespart werden können.
5. Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Italien?
Die italienische Erbschaftsteuer gilt für das gesamte Vermögen eines in Italien ansässigen Erblassers (de cuius) und ist nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt:
- Ehepartner, Eltern und Kinder zahlen 4 % auf den Betrag, der den Freibetrag von 1.000.000 Euro je Begünstigtem übersteigt. Unterhalb dieses Betrags fällt keine Erbschaftsteuer an.
- Geschwister zahlen 6 % mit einem Freibetrag von 100.000 Euro.
- Alle übrigen Verwandten und Dritten zahlen 8 % ohne Freibetrag.
6. Sind Katastersteuern zu entrichten?
Ja. Wer eine Immobilie in Italien erbt, muss stets die sogenannten imposte ipotecarie e catastali di successione an die Agenzia delle Entrate entrichten. Diese Steuern sind für die Umschreibung der Immobilie auf die Erben im italienischen Grundbuch und Kataster zwingend erforderlich.
7. Ist ein deutsches Testament in Italien gültig?
Nach italienischem Recht werden grundsätzlich nur Einzeltestamente anerkannt. Gemeinschaftliche Testamente unter Ehegatten – wie das in Deutschland verbreitete „Berliner Testament” – sowie nach deutschem Recht zulässige Erbverträge sind im italienischen Recht nicht vorgesehen.
Auf Grundlage der Europäischen Erbrechtsverordnung ist es jedoch möglich, deutsche Testamente in Italien zu hinterlegen und zu vollstrecken.
Praxishinweis: Wird durch das Testament der Pflichtteil verletzt, können italienische Notare die Beurkundung eines Immobilienverkaufs ablehnen.
8. Welches Erbrecht gilt für in Deutschland lebende Personen mit Vermögen im Ausland?
Für Erbfälle ab dem 17. August 2015 unterliegt die gesamte Nachlassabwicklung dem Recht des Staates, in dem der Erblasser (de cuius) zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EU-ErbVO). Maßgeblich ist also nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der tatsächliche Lebensmittelpunkt.
9. Gibt es in Italien Fristen, die einzuhalten sind?
Ja, und diese sollten unbedingt beachtet werden:
- 12 Monate ab Eintritt des Erbfalls für die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung (dichiarazione di successione).
- 10 Jahre für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft.
Wichtiger Hinweis: Befinden sich Nachlassgegenstände bereits in Ihrem Besitz – etwa wenn Sie die Schlüssel zur Wohnung des Erblassers haben – verbleiben Ihnen lediglich 3 Monate zur Erstellung eines Nachlassinventars sowie weitere 40 Tage für eine anschließende Ausschlagung (vgl. Cass. 36080/21).
10. Was muss ich tun, um geerbte Immobilien oder Bankkonten in Italien zu übernehmen?
Je nach Art des Vermögenswerts gelten unterschiedliche Vorgehensweisen:
- Immobilien: Abgabe der Erbschaftssteuererklärung (dichiarazione di successione) mit Antrag auf Katasterumschreibung. Eine notarielle Annahmeerklärung wird stets empfohlen.
- Bankkonten: Benachrichtigung der Bank zur Sperrung des Kontos sowie Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die Kontoauflösung und Auszahlung des Guthabens.
- Lebensversicherungen: Diese werden gegen Vorlage der entsprechenden Unterlagen ausgezahlt und fallen nicht in den Nachlass.
- Schließfächer (cassette di sicurezza): Müssen in Anwesenheit eines Notars geöffnet werden.
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