Die Umschreibung der Immobilien in Italien

Viele Mandanten kommen mit diesem Anliegen auf uns zu: „Ich habe eine Immobilie in Italien. Kann mein deutscher Notar das nicht für mich umschreiben? Er spricht doch Italienisch!“
So verständlich diese Frage auch ist: Die Antwort lautet nein.
Wenn Sie eine Immobilie in Italien umschreiben lassen möchten – sei es nach einem Erbfall, einer Schenkung, einem Vermächtnis oder einem ganz klassischen Kaufvertrag – dann führt kein Weg am italienischen Kanzlei oder italienischen Notar vorbei.
Warum ein italienischer Notar immer notwendig ist
Nach italienischem Recht ist klar geregelt:
Ein Eigentumsübergang an einer Immobilie ist nur wirksam, wenn er durch einen notariellen Urkunde in Italien erfolgt.
Das gilt unabhängig davon, ob ein deutscher Notar eine Urkunde schon aufgesetzt hat oder ob ein deutsches Gericht einen Erbschein oder ein Vermächtnis ausgestellt hat. Auch wenn die Immobilie eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet wurde – für das italienische Grundbuch reicht das nicht.
Auch deutsche Urkunden müssen ergänzt werden
Ein häufiger Irrtum:
„In meinem deutschen Erbvertrag steht doch schon, dass mir die Immobilie in Italien zusteht – das müsste doch reichen?“
Leider nicht! Selbst wenn ein deutscher notarieller Vertrag oder ein Testament den Übergang der Immobilie genau regelt – z. B. durch ein Vermächtnis, einen Auseinandersetzungsvertrag oder eine Schenkung im Erbfall – müssen diese Dokumente nach italienischem Recht aufbereitet und ergänzt werden.
Das bedeutet konkret:
- Die Urkunde muss ins Italienische übersetzt und in Italien hinterleg
- es muss eine Vollmacht nach deutschen und italienischen Recht formuliert werden
- Immobilienunterlagen und komformität Erklärungen nach italienischem Recht müssen eingereicht werden
- und ein italienischer Notar muss auf dieser Basis einen eigenen Übertragungsurkunde errichten, der dann im Grundbuchamt eingetragen wird.
Nur so wird der Eigentümerwechsel in Italien rechtswirksam.
Typische Fälle der Umschreibung
Die Gründe für eine Umschreibung einer Immobilie in Italien sind vielfältig. Hier einige Beispiele aus unserer Praxis:
- Kaufvertrag (Compravendita)
- Schenkung (Donazione)
- Tauschvertrag (Permuta)
- Testament, Erbeinsetzung oder Vermächtnis
- Erbvertrag nach deutschem Recht
- Auseinendersetzungsverträge zwischen Miterben
- Scheidungsfolgenregelungen mit Immobilienbezug
In all diesen Fällen ist es wichtig zu wissen: Die ausländische Urkunde ist nur der Anfang. Damit die Immobilie in Italien rechtlich korrekt umgeschrieben werden kann, braucht es eine gezielte Umsetzung nach italienischem Recht.
Unsere deutsch-italienische Expertise – Ihre Sicherheit
Als italienisch-deutsche Kanzlei mit Spezialisierung auf Immobilienrecht und internationales Erbrecht sind wir genau auf diese Situationen vorbereitet.
Wir wissen, wie deutsche Urkunden korrekt und schnell ins italienische System übertragen werden. Das betrifft nicht nur die sprachliche Übersetzung, sondern auch die rechtliche Einordnung – bis zur notariellen Umschreibung in Italien.
Wir haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich dabei begleitet, ihre Immobilien in Italien auf Basis deutscher Urkunden zu übertragen – schnell, sicher und ohne unnötigen Aufwand.
Weiterführende Informationen und Kontakt
Wenn Sie sich genauer informieren zum Thema italienisches Immobilienrecht oder deutsch-italienischen Erbfälle möchten, empfehlen wir Ihnen auch unsere beliebten Artikel:
🔗 Italienische Immobilienberatung für Deutsche
🔗 Italienisches Erbrecht – was deutsche Erben wissen müssen
Lassen Sie sich von Profis begleiten
Sie möchten eine Immobilie in Italien umschreiben lassen – nach einem Kauf, einem Erbfall oder auf Grundlage eines deutschen Notarvertrags?
📩 Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular – wir unterstützen Sie mit über 25 Jahren Erfahrung in deutsch-italienischen Immobilientransaktionen und Erbfällen oder schreiben Sie uns bitte an info@avvcuocolo.com