Die Schwierigkeiten des deutschen Vermächtnisses bei Immobilien in Italien

Die italienische Studio Legale von Avv. Davide Cuocolo mit Büros in Italien und Deutschland beschäftigt sich seit vielen Jahren mit internationalen Erbfällen, insbesondere zwischen Italien und Deutschland. In der Praxis kennen wir daher die Herausforderungen, die in diesen Fällen auftreten können. In diesem Artikel erläutern wir ausführlich die Schwierigkeiten des deutschen Vermächtnisses, also eines Vermächtnisses nach deutschem Recht, das jedoch eine Immobilie in Italien betrifft.
Internationale Erbfälle zwischen Deutschland und Italien sind komplex, da sie nicht nur unterschiedliche Erbrechtsvorschriften betreffen, sondern auch praktische Anforderungen an die Übertragung von Immobilien stellen. Viele Erben und Vermächtnisnehmer unterschätzen, wie kompliziert die Umsetzung eines deutschen Vermächtnisses in Italien sein kann.
Deutsches Vermächtnis mit italienischem Immobilienbezug
Ein deutsches Vermächtnis ist ein im Testament geregeltes Vermächtnis nach deutschem Recht. Wenn es jedoch eine Immobilie in Italien betrifft, treten besondere Schwierigkeiten auf. Während das Erbrecht insgesamt dem deutschen Recht unterliegt – etwa in Bezug auf Erbquoten, Annahmefristen und Verjährungsfristen – darf man nicht vergessen, dass sich die Immobilie physisch in Italien befindet.
Allerdings gilt das Ganze auch umgekehrt: Auch die Vorschriften des italienischen Immobilienrechts müssen beachtet werden. Die Immobilie, die übertragen werden soll, befindet sich in Italien, und daher benötigt der Verantwortliche des Grundbuchamtes (Conservatoria), um die Übertragung der Immobilienanteile vorzunehmen – selbst wenn diese durch das deutsche Vermächtnis bestimmt wurden – die in der italienischen Gesetzgebung vorgeschriebenen Erklärungen.
Das bedeutet, dass wir ein deutsches Vermächtnis haben, das dem deutschen Erbrecht unterliegt, das aber gleichzeitig die italienischen Vorschriften berücksichtigen muss, damit die Immobilie korrekt auf die Vermächtnisnehmer übertragen wird. Wird, wie oft gemacht, lediglich die italienische Erbschaftserklärung eingereicht, ist die Übertragung der Anteile nicht korrekt und unvollständig. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Erben später die Immobilie zurückfordern und von den Vermächtnisnehmern die Herausgabe verlangen, obwohl diese dachten, das Eigentum bereits erworben zu haben.
Zum Thema der Immobilienerbschaft in Italien verweisen wir auf unseren Artikel “Was deutsche Erben bei Nachlassimmobilien wissen müssen | erbrecht italien immobilien”
Unterschied zwischen deutschem und italienischem Vermächtnis
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ein italienisches Vermächtnis automatisch angenommen wird, solange der Begünstigte nicht ausdrücklich widerspricht. Im deutschen Recht hingegen muss die Übertragung aktiv umgesetzt werden, selbst wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer die Erbschaft angenommen hat.
Dies führt zu praktischen Herausforderungen: Deutsche Vermächtnisnehmer müssen nicht nur die deutschen Vorschriften beachten, sondern gleichzeitig die italienischen Formalitäten einhalten, um die Immobilie korrekt zu übertragen. Das erfordert eine sorgfältige Abstimmung zwischen deutschen Erbrechtsvorgaben und italienischem Grundbuchrecht. Aus diesem Grund ist es bei Fällen eines deutschen Vermächtnisses in Bezug auf in Italien gelegene Immobilien nicht möglich, ausschließlich mit der normalen Erbschaftserklärung vorzugehen; vielmehr müssen die deutschen Verträge übertragen und die nach italienischem Recht vorgesehenen gesetzlichen Erklärungen in Bezug auf die Immobilien abgegeben werden.
Fazit
Internationale Erbfälle zwischen Deutschland und Italien sind immer eine Kombination aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften, steuerlichen Anforderungen und praktischen Umsetzungsfragen. Nur durch sorgfältige Planung, die Berücksichtigung sowohl des deutschen als auch des italienischen Rechts, und die korrekte Eintragung im Kataster kann ein deutsches Vermächtnis zuverlässig umgesetzt werden.
Wichtige Punkte zusammengefasst:
- Deutsches Vermächtnis unterliegt deutschem Erbrecht, aber muss in Italien korrekt umgesetzt werden.
- Italienische Vorschriften für Grundbuch und Kataster sind zwingend einzuhalten.
- Erbschafts- und Katastersteuern in Italien müssen berücksichtigt werden, um doppelte Besteuerung zu vermeiden.
- Fehler bei der Umsetzung können zu Rechtsstreitigkeiten und Rückforderungen führen.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Unterstützung bei Ihrem internationalen Erbfall wünschen, schreiben Sie uns bitte über unser Kontaktformular oder per E-Mail an info@avvcuocolo.com mit einer kurzen Beschreibung Ihres Falls. Unser Team begleitet Sie kompetent bei allen rechtlichen und praktischen Schritten, um Ihr deutsches Vermächtnis in Italien sicher und korrekt umzusetzen.



