Deutsch-italienischen Erbfälle: alle wichtigsten Themen

Ein Todesfall in der Familie bringt nicht nur emotionale Belastungen, sondern oft auch viele rechtliche und praktische Fragen mit sich – besonders, wenn sich Vermögen im Ausland befindet. Immer mehr Erbfälle betreffen italienisches Vermögen oder in Italien lebende Erblasser.
Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebt und in Italien erbt, sieht sich mit einem fremden Rechtssystem konfrontiert, das einige Besonderheiten mit sich bringt.
Wir möchten Ihnen hier einen Überblick geben, was in einem italienischen Erbfall wichtig ist – klar, verständlich und aus der Perspektive deutschsprachiger Erben.
Auf einen Blick: Diese Fragen beantworten wir
- Wann gilt italienisches Erbrecht?
- Welche steuerlichen Folgen hat eine Erbschaft in Italien?
- Wie nimmt man eine Erbschaft in Italien an oder schlägt sie aus?
- Was bedeutet die Annahme unter Vorbehalt und wann ist sie sinnvoll?
- Was ist das Europäische Nachlasszeugnis und wann wird es benötigt?
- Wann und wie muss eine Erbschaftssteuererklärung in Italien abgegeben werden?
- Was passiert mit Immobilien im italienischen Nachlass?
- Wie werden Immobilien in Italien besteuert, was ist der Katasterwert?
- Was bedeutet Miterbengemeinschaft nach italienischem Recht?
- Wie funktioniert die Erbauseinandersetzung in Italien?
- Wie kann man auf Bankkonten und Finanzvermögen des Verstorbenen zugreifen?
- Wie werden deutschen Testamente in Italien anerkannt und umgesetzt?
- Gibt es ein Pflichtteil in Italien?
- Darf ich eine beerbte Immobilie in Italien sofort verkaufen oder beschenken?
- Welche Fristen gelten für die Ausschlagung der Erbschaft in Italien und Deutschland?
- Was ist die Pflicht zur Katasterumschreibung von Immobilien in Italien und warum ist siewichtig?
- Was passiert, wenn ich ein Grundstück in Italien erbe?
- Wo erhalten Sie persönliche Unterstützung bei einer Erbschaft in Italien?
- Wann gilt italienisches Erbrecht?
Grundsätzlich bestimmt sich das anwendbare Erbrecht nicht nach der Staatsangehörigkeit, sondern nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers.
Hat also ein deutscher, österreichischer oder Schweizer Staatsbürger zuletzt in Italien gelebt, kommt in der Regel italienisches Erbrecht zur Anwendung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verstorbene weiterhin im Heimatland gemeldet war: Entscheidend ist, wo sich der tatsächliche Lebensmittelpunkt befand.
Wer dem entgegenwirken will, kann in seinem Testament ausdrücklich eine Rechtswahl treffen, etwa zugunsten des deutschen Rechts. Fehlt eine solche Bestimmung, entscheidet automatisch der Aufenthaltsort.
2. Welche steuerlichen Folgen hat eine Erbschaft in Italien
Im Bereich der Erbschaftssteuer wird es bei deutsch-italienischen Fällen besonders komplex.
Grundsätzlich wird eine Erbschaft in dem Land besteuert, in dem der Erbe oder der Erblasser seinen Wohnsitz hatte.
Italien erhebt jedoch unabhängig davon Erbschaftssteuer auf Vermögenswerte, die sich in Italien befinden – insbesondere Immobilien.
Das bedeutet, dass deutsche, österreichische oder Schweizer Erben unter Umständen sowohl im Heimatland als auch in Italien Erbschaftssteuer zahlen müssen.
Glücklicherweise gibt es Doppelbesteuerungsabkommen und gesetzliche Anrechnungsmöglichkeiten, sodass eine doppelte Belastung meist vermieden werden kann.
Wichtig ist allerdings, die jeweiligen Fristen und Verfahren genau zu beachten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
3. Wie nimmt man eine Erbschaft in Italien an oder schlägt sie aus
Eine weitere Besonderheit im italienischen Recht ist die Notwendigkeit einer aktiven Erbschaftsannahme.
Während in Deutschland die Erbschaft automatisch mit dem Tod des Erblassers übergeht (es sei denn, sie wird ausdrücklich ausgeschlagen), müssen Erben in Italien bewusst handeln: Sie können die Erbschaft entweder annehmen, ausschlagen oder unter dem Vorbehalt der Inventarisierung annehmen.
Die Annahme kann ausdrücklich, etwa durch eine notarielle Erklärung, oder stillschweigend erfolgen, etwa durch die tatsächliche Übernahme von Nachlassgegenständen.
Wer nicht sicher ist, ob der Nachlass überschuldet ist, sollte die Annahme unter Inventarvorbehalt wählen – so wird das Risiko einer persönlichen Haftung minimiert.
4. Was bedeutet die Annahme unter Vorbehalt der Inventareinrichtung und wann ist sie sinnvoll?
Bei Zweifeln über den Wert oder die Belastungen des Nachlasses empfiehlt sich eine Annahme “mit Inventarvorbehalt” (accettazione con beneficio d’inventario).
Damit haftet der Erbe nur in Höhe des Nachlassvermögens und schützt sein eigenes Vermögen vor unbekannten Schulden.
Dafür muss jedoch ein förmliches Inventar erstellt und beim zuständigen Gericht eingereicht werden.
Dieses Verfahren kann etwas aufwendig sein, ist aber oft die sicherste Lösung, wenn Unsicherheiten bestehen.
5. Was ist das Europäische Nachlasszeugnis und wann wird es benötigt?
Dank der Europäischen Erbrechtsverordnung können sich Erben nun das Europäische Nachlasszeugnis ausstellen lassen.
Dieses Dokument wird europaweit anerkannt und erleichtert die Nachweisführung gegenüber italienischen Behörden, Banken und Grundbuchämtern erheblich.
Gerade bei Immobilienübertragungen oder Bankkonten ist das Nachlasszeugnis heute praktisch unerlässlich.
Um in Italien zu vererben, reicht es aus, eine eidesstattliche Erklärung (sog. Dichiarazione sostitutiva di atto notorio) abzugeben. Wenn es Bankkonten gibt, wollen die Banken fast immer das europäische Zertifikat des europäischen Nachlasszeugnis haben.
Dieses wird auch für den Verkauf von Immobilien benötigt, ansonsten kann man zunächst darauf verzichten.
Der ENZ wird entweder vom deutschen Nachlassgericht oder Notar ausgestellt und kann dann in Italien verwendet werden, ohne eine zusätzliche Anerkennung durch italienische Gerichte zu benötigen. In Italien wird nur von den italienischen Notaren ausgestellt.
Wenn Sie ein europäisches Nachlasszeugnis in Italien benötigen, können wir uns darum kümmern.
6. Wann und wie muss eine Erbschaftssteuererklärung in Italien abgegeben werden?
Innerhalb eines Jahres ab dem Todestag muss in Italien eine Erbschaftssteuererklärung (Dichiarazione di successione) eingereicht werden.
Die Erklärung erfolgt beim italienischen Finanzamt (= Agenzia delle Entrate) und erfordert genaue Angaben zum Vermögen, insbesondere zu Immobilien und Bankguthaben.
Fehler oder Versäumnisse bei dieser Erklärung können zu empfindlichen Bußgeldern führen, weshalb eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich ist.
Steuererklärungen in Italien können nur von autorisierten und fachkundigen Fachleuten wie uns abgegeben werden. Kontaktieren Sie uns, um Fehler und Zeitverluste zu vermeiden
7. Was passiert mit Immobilien im italienischen Nachlass?
Immobilien machen oft einen wesentlichen Teil eines italienischen Nachlasses aus.
Sie bleiben nach dem Tod zunächst im Eigentum des Erblassers und müssen erst formell auf die Erben umgeschrieben werden – durch eine Aktualisierung im Katasteramt (Voltura catastale) und im Immobilienregister.
Erst danach können Immobilien verkauft werden.
Die Umschreibungssteuer für Immobilien in Italien wird auf der Grundlage des Katasterwerts (= valore catastale) berechnet, der von den italienischen Steuerbehörden (Agenzia delle Entrate) festgelegt wird.
Dieser Wert kann auch in der Steuererklärung in Deutschland gegenüber dem deutschen Finanzamt angegeben werden, um eine Ermäßigung der in Deutschland zu zahlenden Erbschaftssteuer zu beantragen.
8. Wie werden Katasterwerte und Verkehrswerte der Immobilie in Italien behandelt?
In Italien wird der Immobilienwert für steuerliche Zwecke anhand des Katasterwerts (valore catastale) bestimmt.
Dieser Wert liegt oft deutlich unter dem tatsächlichen Verkehrswert, was sich günstig auf die Steuerlast auswirkt.
Beim Verkauf einer geerbten Immobilie wird jedoch der Verkehrswert maßgeblich, was auch Einfluss auf eventuelle Veräußerungsgewinne und Steuern hat.
9. Was bedeutet Miterbengemeinschaft nach italienischem Recht?
Sind mehrere Personen Erben, entsteht nach italienischem Recht eine sogenannte Miterbengemeinschaft (comunione ereditaria).
Alle Entscheidungen über den Nachlass müssen einvernehmlich getroffen werden – etwa die Verwaltung oder der Verkauf von Immobilien.
Ein einzelner Erbe kann nicht alleine über einzelne Nachlassgegenstände verfügen, solange die Erbteilung nicht abgeschlossen ist.
10. Wie funktioniert die Erbauseinandersetzung in Italien?
Die Auflösung einer Erbengemeinschaft erfolgt entweder einvernehmlich oder, falls keine Einigung erzielt wird, durch gerichtliche Teilungsklage (azione di divisione).
Eine einvernehmliche Auseinandersetzung erfordert die Zustimmung aller Miterben und wird meist durch einen notariellen Vertrag abgeschlossen.
Streitigkeiten können den Prozess erheblich verzögern und verteuern.
11. Wie kann man auf Bankkonten und Finanzvermögen des Verstorbenen zugreifen?
Auch Bankkonten und Wertpapiere gehören zum Nachlass und unterliegen besonderen Regeln.
Italienische Banken verlangen in der Regel die Vorlage einer Erbenbescheinigung, die Erbschaftssteuererklärung sowie zusätzliche bankinterne Formulare, bevor Guthaben freigegeben werden.
Oft wird auch die Zahlung der Erbschaftssteuer nachgewiesen, bevor eine Auszahlung erfolgt.
12. Wie werden deutschen Testamente in Italien anerkannt und umgesetzt?
Auch Testamente müssen nach italienischem Recht bestimmten Formerfordernissen entsprechen, um anerkannt zu werden.
Deutsche, österreichische und Schweizer Testamente sind in Italien grundsätzlich gültig, müssen aber übersetzt und in Italien hinterlegt (sog. deposito del testamento straniero) werden, wenn sie dort vollzogen werden sollen.
Wir kümmern uns um die korrekte Umsetzung und Registrierung.
13. Kennt das italienische Erbrecht den Pflichtteil?
Das italienische Erbrecht kennt ebenfalls Pflichtteilsrechte (legittima), die ähnlich wie in Deutschland den engsten Angehörigen – insbesondere Ehepartnern und Kindern – einen Mindestanteil am Erbe sichern.
Testamente, die diese Pflichtteilsansprüche verletzen, können in Italien angefochten werden.
Eine genaue Analyse ist deshalb immer erforderlich, bevor Erbquoten oder Verfügungen umgesetzt werden.
Vorsicht, denn die italienische Pflichtteilsquote ist im Gegensatz zur deutschen Pflichtteilsquote nicht nur ein Forderungsrecht, sondern auch ein dingliches Recht am Nachlass. Der geschädigte Erbe hat Anspruch auf einen Anteil an der Immobilie
14. Darf ich eine beerbte Immobilie in Italien sofort verkaufen oder beschenken bzw. übertragen?
Vor einem Verkauf einer geerbten Immobilie müssen sämtliche Erbformalitäten abgeschlossen sein. Anders asl in Deutschland. In Deutschland kann der Notar die Immobilie verkaufen, auch wenn die Erben noch nicht im Grundbuch eingetragen sind
Erst danach kann ein notarieller Kaufvertrag in Italien abgeschlossen werden.
Italienischen Käufer und Notare verlangen lückenlose Dokumentation der Erbenstellung und der steuerlichen Erledigung.
Ohne diese Voraussetzungen ist ein Verkauf unmöglich oder verzögert sich erheblich.
Sie können auch Immobilien oder Anteile an Immobilien an andere Erben oder Fremde verschenken. Darüber hinaus können notarielle Teilungsverträge (accordo divisionale) verwendet werden, um Anteile an andere Miterben zu übertragen.
Bei Schenkungen ist Vorsicht geboten, da geschenkte Immobilien in Italien nur schwer zu veräußern sind.
Immobilien, die in Italien zu einem niedrigen Preis oder unentgeltlich verkauft werden, könnten als Scheinschenkungen angerechnet und verrentet werden. Es reicht nicht aus, den Vertrag als Verkauf zu bezeichnen, um auf der sicheren Seite zu sein, sondern es muss ein tatsächlicher und kongruenter Geldtransfer stattfinden.
15. Welche Fristen gelten für die Ausschlagung der Erbschaft in Italien und Deutschland?
Die Ausschlagung einer Erbschaft in Italien muss innerhalb klarer Fristen erfolgen:
Regulär besteht nach italienischem Recht eine Frist von zehn Jahren, jedoch nur, wenn der Erbe keine Verfügungen über den Nachlass trifft. d.H. der berufene Erbe ist im Besitz von Nachlassgegenstände in Italien.
Ist der berufenen Erben im Besitz (= in possesso) von Nachlassgegenstände in Italien – etwa durch Nutzung von Immobilien oder Konten –, verkürzt sich die Frist drastisch auf drei Monate.
In Deutschland wird man Erbe, wenn man nicht innerhalb von sechs Wochen bzw. sechs Monaten, wenn der Angerufene im Ausland lebt, das Erbe ausschlägt
16. Was ist die Pflicht zur Katasterumschreibung von Immobilien in Italien und warum ist sie wichtig?
Neben der Erbschaftssteuererklärung ist die Umschreibung von Immobilien in Italien (= sog. Voltura catastale) im Katasteramt zwingend erforderlich.
Ohne die sogenannte Voltura catastale sind Immobilieneintragungen unvollständig, was zu Problemen beim Verkauf oder bei der Verwaltung führen kann.
Auch hier drohen Bußgelder bei Versäumnissen.
17. Was passiert, wenn ich ein Grundstück in Italien erbe?
Grundstücke (= terreni) sind schwer zu schätzen, weil so viele Faktoren ihren Wert beeinflussen, nämlich:
Zustand des Grundstücks und seine Nutzung
Region und Baumöglichkeiten
Stadt- und Regionalplan
Beschränkungen aller Art
Wenn Sie ein Grundstück in Italien geerbt haben, wenden Sie sich an uns, um eine Schätzung des Marktwerts des Grundstücks zu erhalten.
18. Wo erhalten Sie persönliche Unterstützung bei einer Erbschaft in Italien?
Jeder Erbfall ist einzigartig.
Ob es um die Bewertung von Immobilien, die Übertragung von Bankguthaben oder die Ausarbeitung von Erbauseinandersetzungen geht – wir begleiten Sie individuell, einfühlsam und kompetent durch den gesamten Prozess.
Als deutschsprachige Spezialkanzlei für italienisches Erbrecht mit Sitzung in Detuschland stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Leidenschaft zur Seite.
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