Wie funktioniert die Bußgeldbenachrichtigung aus Italien?

Wenn Sie in Deutschland wohnen und einen Strafzettel aus Italien erhalten, stellt sich oft die Frage, ob dieser Bußgeldbescheid rechtmäßig ist. Insbesondere, wenn die Zustellung viel später als erwartet erfolgt. In diesem Artikel erläutern wir, wie die Zustellung von Strafzetteln aus Italien funktioniert, welche Fristen dabei zu beachten sind und was passiert, wenn der Bußgeldbescheid nicht korrekt (bzw. nicht Gesetztkonform) zugestellt wird.
360-Tage-Frist für die Zustellung von Bußgeldbenachrichtigungen
Die italienischen Behörden (die sog. “Comuni”) haben gemäß der Codice della Strada (Gesetzt über Verkehrsrecht in Italien) bis zu 360 Tage, um die Strafzettel aus Italien zuzustellen. Diese Frist beginnt nicht mit dem Ausstellungsdatum des Bußgelds aus Italien, sondern mit dem Tag des Verkehrsverstoßes (laut Rechtsprechung der Cassazione). Das bedeutet, dass die Fristen für die Zustellung von Strafzetteln aus Italien nach dem Verstoß und nicht nach dem Tag der Erstellung des Bußgeldbescheids laufen.
Wichtig: Auch wenn Sie einen Strafzettel aus Italien erst Jahre nach dem Verstoß erhalten, könnte die Zustellung dennoch gültig sein, solange die italienische Behörde die Benachrichtigung innerhalb der 360-Tage-Frist an den Postdienst übergibt.
Zustellung der Bußgeldbescheide – Einschreiben aus Italien
Ein wesentlicher Punkt bei der Zustellung von Bußgelds aus Italien betrifft das Verfahren, wie die Strafzettel aus Italienden Betroffenen erreichen. Einschreiben aus Italien sind erforderlich, da die Zustellung von Bußgeldbescheiden nach den internationalen Vereinbarungen und der deutschen Gesetzgebung nicht direkt an den Verkehrssünder geschehen darf. Stattdessen muss der Bußgeldbescheid über das deutsche Behördennetz zugestellt werden.
Die italienische Behörde übergibt den Strafzettel aus Italien zunächst an das Regierungspräsidium in Deutschland. Dieses ist dann dafür verantwortlich, den Bußgeldbescheid an den deutschen Staatsbürger zuzustellen. Wird der Bußgeldbescheid jedoch direkt aus Italien an den Betroffenen gesendet, verstößt dies gegen das deutsche Verwaltungsrecht und die Straßburger Übereinkommen, was zur Ungültigkeit der Benachrichtigung führen kann (bzw, “sollte”).
Aber was passiert, wenn ich nie einen Strafzettel aus Italien erhalten habe, aber plötzlich eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen bekomme?
In solchen Fällen ist es sehr wahrscheinlich, dass die ursprüngliche Zustellung des Bußgeldbescheids aus Italien entweder nie erfolgt ist oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Das bedeutet, dass man prüfen muss, ob die Zustellung nichtig oder gar nicht existent war.
Wenn keine gültige Zustellung stattgefunden hat, kann die Forderung rechtlich angefochten werden. Denn ohne korrekte Benachrichtigung beginnt die Zahlungsfrist nicht zu laufen – und auch Inkassounternehmen können daraus keinen rechtmäßigen Anspruch ableiten.
Zu diesem Thema finden Sie weitere Informationen in unserem Artikel:
👉 Briefe von Nivi Credit oder anderen Inkassofirmen: Ist das seriös oder Abzocke?
Fazit
Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung aus Italien oder ein Bußgeld aus Italien erhalten haben – sei es direkt von einer Behörde oder über ein Inkassounternehmen – und Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder Zustellung der ursprünglichen Verkehrsbuße bestehen, empfehlen wir, den Fall rechtlich prüfen zu lassen, bevor Sie zahlen.
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