Drei Dinge, die Sie über die Erbschaftsannahme und Ausschlagung in Italien nicht wussten

Die italienische Erbfolge ist für viele deutsche Erben voller rechtlicher Fallstricke. Besonders dann, wenn Immobilien, Fahrzeuge oder Bankkonten in Italien betroffen sind, ist ein gutes Verständnis der lokalen Gesetze unerlässlich. Viele Erben gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie zehn Jahre Zeit haben, um eine Erbschaft auszuschlagen – doch das ist nur die halbe Wahrheit.
In diesem Artikel stellen wir Ihnen drei wichtige Aspekte der Erbschaftsannahme und -ausschlagung in Italien vor, die häufig übersehen werden – und erklären, wie Sie Ihr Vermögen vor Schulden des Erblassers schützen können.
1. Besitz verpflichtet: Ausschlagung muss unter Umständen bereits innerhalb von 3 Monaten erfolgen
Grundsätzlich beträgt die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft in Italien zehn Jahre. Doch Achtung: Diese Frist verkürzt sich drastisch auf drei Monate, wenn Sie sich bereits im Besitz von Nachlassgegenständen befinden.
Das bedeutet konkret: Wenn Sie z. B. die Schlüssel zum Auto des Verstorbenen besitzen oder das Ferienhaus nutzen, gelten Sie juristisch als Erbe im Besitz (auf Italienisch sagt man “in possesso dei beni ereditari”). Ab diesem Moment beginnt eine verkürzte Frist von nur drei Monaten, innerhalb derer Sie sich entscheiden müssen, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
Wird innerhalb dieser Frist nichts unternommen, gilt die Erbschaft automatisch als angenommen – mit allen Rechten, aber auch allen Pflichten, insbesondere etwaigen Schulden.
2. Der Besitz beginnt früher, als Sie denken: Auch ein Autoschlüssel zählt
In Italien reicht schon der Besitz eines Nachlassgegenstands, um als „Besitz des Erben“ gewertet zu werden. Das bedeutet: Allein der Besitz eines Autoschlüssels, das Parken auf dem Grundstück des Verstorbenen oder die Nutzung eines Nachlasskontos kann ausreichen, damit man nicht mehr ausschlagen kann.
Diese Definition ist deutlich strenger als in Deutschland und sollte nicht unterschätzt werden. Wer unbewusst handelt, kann sich schnell rechtlich binden, ohne es zu merken.
3. Schutz vor Schulden: Die Annahme mit „beneficio di inventario“
Was tun, wenn man zwar nicht sicher ist, ob die Erbschaft in Italien überschuldet ist, aber trotzdem nichts falsch machen will? In Italien gibt es die Möglichkeit, die Erbschaft mit dem „beneficio di inventario“, also unter Vorbehalt der Inventareinrichtung, anzunehmen.
Dabei wird ein formelles Inventar aller Nachlassgegenstände durch einen Notar erstellt. Auf diese Weise haftet der Erbe nicht mit seinem Privatvermögen, sondern nur mit dem geerbten Vermögen für etwaige Schulden.
Es: Wenn man eine Immobilie erbt und Gläubiger ihre Ansprüche geltend machen wollen, dürfen sie nur dieses Immobilienvermögen im Rahmen seines Wertes angreifen – nicht aber das persönliche Vermögen des Erben
Doch Vorsicht: Bei einer Erbschaft unter Inventarvorbehalt gelten strenge Regeln. Der Verkauf von Nachlassgegenständen ist nur mit vorheriger Genehmigung des zuständigen Gerichts möglich. Das kann die Abwicklung verzögern und zusätzliche Kosten verursachen – schützt aber effektiv das persönliche Vermögen.
Fazit: Erbschaft in Italien? Handeln Sie rechtzeitig und informiert
Viele deutsche Erben wissen nicht, wie streng und schnell das italienische Erbrecht greift. Drei Dinge sollten Sie sich merken:
- Wenn Sie im Besitz von Nachlassgegenständen sind, haben Sie nur drei Monate zur Ausschlagung.
- Schon kleine Handlungen wie das Halten eines Schlüssels können den „Besitz“ begründen.
- Mit der Annahme unter Inventarvorbehalt (sog. „accettazione con beneficio di inventario o accettazione beneficiata“) können Sie sich vor Nachlassschulden schützen, müssen aber mit gerichtlicher Kontrolle beim Verkauf der Güter rechnen.
Haben Sie eine Erbschaft in Italien geerbt?
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