Was deutsche Erben bei Nachlassimmobilien wissen müssen | erbrecht italien immobilien

Wer als deutscher Staatsbürger oder Erbe mit einer Immobilie in Italien konfrontiert ist, sieht sich oft mit der Frage konfrontiert, welches Erbrecht zur Anwendung kommt und wie man mit der Immobilie im Nachlass verfahren soll. Das europäische internationale Erbrecht und das italienische Erbschaftsrecht greifen hier ineinander. Dieser Artikel erklärt anhand konkreter Fallgestaltungen, wann das italienische Recht zur Anwendung kommt und was dies für die Nachlassabwicklung bedeutet.
1. Erbfall ohne Testament: italienisches Recht bei Immobilien in Italien
Wenn der Erblasser – also der „de cuius“ – ohne Testament in Deutschland verstorben ist, bestimmt grundsätzlich das deutsche Erbrecht die Erbfolge. Doch Vorsicht: Befand sich eine Immobilie in Italien, so muss die Erbschaftsannahme und die Umschreibung für diese Immobilie nach italienischem Recht erfolgen.
In der Praxis bedeutet das: Auch wenn die Erben nach deutschem Recht bestimmt werden, sind sie verpflichtet, die Nachlassabwicklung in Italien gemäß den dortigen gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Dazu gehören die Einreichung einer Erbschaftsanzeige („Dichiarazione di successione“) beim italienischen Finanzamt und die Umschreibung der Immobilie im italienischen Grundbuch (Catasto/Conservatoria).
2. Testament mit Immobilie in Italien: doppelte Abwicklung erforderlich
Liegt ein Testament vor, das entweder nach deutschem oder italienischem Recht verfasst wurde, ändert sich an der Situation wenig, sofern eine Immobilie in Italien zum Nachlass gehört.
Egal, ob der Erblasser in seinem Testament das deutsche Recht (nach Art. 22 EU-ErbVO) oder das italienische Recht gewählt hat: Die Nachlassregelung für die Immobilie in Italien muss dennoch zusätzlich vor italienischen Behörden erfolgen.
Das bedeutet konkret: Selbst bei einem deutschen Erbschein oder einem Europäischen Nachlasszeugnis müssen die Erben in Italien aktiv werden, um die Immobilie korrekt zu übertragen. Ein bloßes deutsches Dokument z.B. deutscher Erbschein reicht dafür nicht aus und ist in Italien nicht gültig.
3. Deutsche Teilungsvereinbarung, Vermächtnis oder Abtretung: Anerkennung in Italien
Häufig treffen Erbengemeinschaften in Deutschland Vereinbarungen über die Aufteilung des Nachlasses, insbesondere wenn eine Person aus der Erbengemeinschaft eine Immobilie übernehmen soll. Auch Vermächtnisse (Legate) oder Abtretungen von Erbteilen sind üblich.
Doch auch hier gilt: Ein in Deutschland geschlossener (Notar-)Vertrag – sei es eine Teilungsvereinbarung, ein Vermächtnisvertrag oder eine Abtretungserklärung – entfaltet in Italien keine unmittelbare Wirkung auf die Immobilie.
Damit die Regelung auch für die italienische Immobilie gültig ist, muss der Vertrag in Italien anerkannt und gegebenenfalls angepasst oder übersetzt und notariell beglaubigt und hinterlegt werden. Oft ist auch ein ergänzender Akt beim italienischen Notar erforderlich, um die Eigentumsverhältnisse offiziell umschreiben zu lassen.
Die ital. Conservatoria dei registri immobiliari wird nicht Immoiblien-quote auf Grund eines deutschen Notarvertrags umschreiben.
Was passiert bei unterlassener Erbschaftsabwicklung in Italien?
Wird die italienische Erbschaftsabwicklung unterlassen – also insbesondere die Abgabe der Dichiarazione di successione und die Umschreibung der Immobilie im italienischen Grundbuch – bleibt die Immobilie weiterhin formal auf den Namen des Verstorbenen eingetragen.
Dies hat gleich mehrere rechtliche und praktische Konsequenzen:
- Keine Verkaufs- oder Verfügungsbefugnis: Die Erben können das Haus oder die Wohnung nicht verkaufen oder übertragen, solange die Erbschaft nicht offiziell in Italien angenommen und im Grundbuch eingetragen wurde.
- Steuerliche Sanktionen: Die italienischen Behörden können bei verspäteter oder unterlassener Abgabe der Erbschaftsanzeige Bußgelder und Zinsen verhängen.
- Probleme bei der Verwaltung: Auch alltägliche Verwaltungshandlungen wie die Zahlung von Grundsteuern (IMU), Registrierung von Mietverträge und Anschlussverträge oder Renovierungen werden erschwert oder blockiert.
Fazit: Ohne italienische Abwicklung geht es nicht
Ob mit oder ohne Testament, ob deutsches oder italienisches Erbrecht: Sobald eine Immobilie in Italien Teil des Nachlasses ist, führt kein Weg an einer Nachlassabwicklung nach italienischem Recht vorbei. Wer den italienischen Teil ignoriert, riskiert rechtliche Probleme und eine Blockade der Grundbuchumschreibung.
Wir empfehlen, frühzeitig juristischen Rat einzuholen, um Doppelarbeit und unnötige Komplikationen zu vermeiden.
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