Warum erhalte ich Forderungen von Inkassofirmen, obwohl ich nie einen Strafzettel aus Italien bekommen habe?

Immer mehr deutsche Bürger erhalten plötzlich Mahnschreiben von italienischen Inkassofirmen – oft Jahre nach einem Italienurlaub. Die Forderungen beziehen sich meist auf angebliche Verkehrsverstöße wie zu schnelles Fahren, Falschparken oder die Einfahrt in eine ZTL (zona a traffico limitato – verkehrsbeschränkte Zone). Viele Betroffene fragen sich zu Recht:
„Warum erhalte ich eine Zahlungsaufforderung, obwohl ich nie eine italienische Strafe bekommen habe?“
📌 Wie italienische Kommunen Verkehrsverstöße in Deutschland zustellen
Italienische Gemeinden sind verpflichtet, Verkehrsverstöße auch bei ausländischen Fahrzeughaltern ordnungsgemäß zuzustellen. Dafür müssen sie die geltenden Vorschriften der internationalen Zustellung einhalten, etwa durch eingeschriebene Briefe mit Rückschein an die Regierungspräsidium in Deutschland.
Doch in der Praxis kommt es häufig zu Problemen:
- Die Strafe wird per einfache Schreiben direkt an Empfänger in Deutschland versendet (teilweise ohne Beteiligung deutscher Behörden, wie es eigentlich nach deutschem Recht erforderlich wäre, oder über ausländische Postdienste, etwa aus den Niederlanden);
- Die Strafe wird per Einschreiben nach Deutschland versendet, aber der Empfänger ist nicht zu Hause oder nimmt den Brief nicht an.
- In solchen Fällen wird das Schreiben häufig nach Italien zurückgesendet – teilweise mit dem Vermerk „nicht reklamiert“. Die italienischen Gemeinden nehmen dann fälschlicherweise an, dass die Zustellung rechtswirksam erfolgt sei, und fordern infolgedessen die Zahlung des Bußgeldes.
In der Folge gilt der Bescheid als „zugestellt“, auch wenn der Adressat faktisch nie Kenntnis davon erlangt hat.
⚠️ Die Folge: Vollstreckung durch Inkassofirmen in Deutschland
Sobald italienische Gemeinden glauben, dass eine Strafe wirksam zugestellt wurde, kann diese einen vollstreckbaren Titel darstellen – ähnlich einem Urteil. Bleibt die Zahlung aus, wird die Forderung häufig an Inkassounternehmen weitergegeben, die versuchen, das Geld in Deutschland einzutreiben.
Selbst wenn der 60-Tage-Einspruchsfrist gegen die Geldbuße abgelaufen ist, bestehen gute Chancen, die Forderung anzufechten – sowohl auf dem außergerichtlichen Weg als auch vor Gericht. Entscheidend ist in solchen Fällen eine genaue Prüfung der Zustellung: In vielen Fällen zeigt sich, dass diese nicht ordnungsgemäß erfolgt oder gar nicht durchgeführt wurde.
🔍 Wer sind die häufigsten Inkassofirmen?
Im Zusammenhang mit italienischen Bußgeldern, die in Deutschland eingefordert werden, tritt oft folgende Inkassounternehmen auf:
🔹 Nivi Credit S.r.l. (mit Sitz in Florenz):
- Sendet Briefe in deutscher Sprache mit offiziellem Layout
- Häufige Betreffs: Geschwindigkeitsüberschreitungen, ZTL-Verstöße, Parkdelikte
💡 Was tun, wenn Sie ein Inkassoschreiben erhalten haben?
Wenn Sie ein Schreiben von Nivi Credit, EMO Servizi oder einer anderen Inkassofirma erhalten haben – insbesondere ohne vorher jemals eine Strafe aus Italien bekommen zu haben – sollten Sie die Forderung nicht einfach bezahlen.
In vielen Fällen bestehen gute Erfolgsaussichten, die Forderung anzufechten oder ganz abzuwehren, insbesondere wenn die Zustellung nicht rechtmäßig erfolgt ist.
👉 Kontaktieren Sie unser deutsch-italienisches Anwaltsbüro
Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Zustellung und die Erfolgschancen eines Einspruchs. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns direkt an info@cuocolo-legal.com.