Testament in Deutschland mit Wirkung in Italien: Was ist zu beachten?

In einer immer stärker vernetzten Welt ist es keine Seltenheit mehr, dass deutsche Staatsangehörige Vermögen im Ausland besitzen – etwa eine Ferienimmobilie in der Toskana, ein Bankkonto in Rom oder sogar einen Wohnsitz in Italien. Gerade in solchen Fällen stellt sich früher oder später die Frage: Ist ein Testament, das in Deutschland bzw. nach deutschem Recht errichtet wurde, auch in Italien gültig? Und wenn ja – welche Regeln gelten für die Abwicklung der Erbschaft?
In diesem Beitrag erklären wir, wann ein deutsches Testament in Italien wirksam ist, welche Formvorschriften und Inhalte beachtet werden müssen und was bei der grenzüberschreitenden Nachlassplanung sonst noch wichtig ist.
1. Internationale Erbfälle: Welches Recht gilt?
Bei Erbfällen mit Auslandsbezug ist zunächst zu klären, welches Erbrecht überhaupt Anwendung findet. Seit dem Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) im Jahr 2015 gilt grundsätzlich:
👉 Es kommt das Erbrecht des Staates zur Anwendung, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Das bedeutet:
- Hat eine in Deutschland lebende Person Immobilien oder Vermögen in Italien, findet deutsches Erbrecht Anwendung.
- Lebt die Person dagegen dauerhaft in Italien, gilt in der Regel italienisches Erbrecht – auch für das Vermögen in Deutschland.
📌 Lesen Sie hier mehr zum Thema: Italienisches Erbrecht – Was deutsche Erben wissen müssen
Beispiel:
Herr Müller, deutscher Staatsangehöriger, lebt seit 15 Jahren in Florenz und besitzt dort ein Haus. Sein Testament hat er noch in Deutschland verfasst. Im Erbfall gilt dann italienisches Erbrecht, auch wenn das Testament formal nach deutschem Recht errichtet wurde.
2. Ist ein deutsches Testament in Italien formwirksam?
Die gute Nachricht: Ein deutsches Testament wird in Italien in der Regel anerkannt, sofern es den Formvorschriften der EU-Erbrechtsverordnung entspricht.
Die formelle Gültigkeit eines Testaments richtet sich nach Artikel 27 der Verordnung. Ein Testament ist formell gültig, wenn es den Formvorschriften eines der folgenden Staaten entspricht:
- des Staates, in dem das Testament errichtet wurde,
- des Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung oder des Todes besaß,
- des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung oder des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte,
- des Staates, in dem sich unbewegliches Vermögen befindet, sofern das Testament dieses betrifft.
Das bedeutet konkret:
Ein in Deutschland eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament (handschriftlich) ist auch in Italien gültig – sofern es keine inhaltlichen Widersprüche zum italienischen Erbrecht gibt.
➡️ Wichtig ist die klare Identifikation des Erblassers und die Eindeutigkeit der Verfügungen.
3. Die sogenannte Rechtswahl – deutsches Recht auch im Ausland anwenden
Um Unsicherheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, im Testament eine Rechtswahlklausel aufzunehmen.
Sie könnten zum Beispiel schreiben:
“Ich wähle für meine gesamte Rechtsnachfolge das deutsche Erbrecht gemäß Artikel 22 der EU Erbrechtsverordnung.”
Mit dieser Rechtswahl stellen Sie sicher, dass auch dann deutsches Erbrecht gilt, wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Italien haben.
📌 Mehr zur internationalen Erbschaftsabwicklung und dem Europäischen Nachlasszeugnis
4. Besonderheiten im italienischen Erbrecht
Ein wesentlicher Unterschied zwischen deutschem und italienischem Erbrecht betrifft den Pflichtteilsanspruch (legittima). In Italien ist der Schutz der „notwendigen Erben“ (z. B. Kinder und Ehegatten) besonders stark ausgeprägt – diese haben einen Anspruch auf einen festen Anteil am Nachlass, der nicht durch Testament entzogen werden kann.
➡️ Auch wenn Sie deutsches Recht wählen, kann das italienische Pflichtteilsrecht unter Umständen auf Immobilien in Italien Anwendung finden, da Italien dies als Teil seiner sogenannten ordre public (öffentlichen Ordnung) betrachtet.
📌 Weitere Informationen zur Erbschaft von Immobilien in Italien durch deutsche Erben
5. Anerkennung und Vollstreckung des Testaments in Italien
Damit ein deutsches Testament in Italien praktisch wirksam wird (z. B. um eine Immobilie auf die Erben umzuschreiben), sind einige Schritte erforderlich:
- Vorlage eines Europäischen Nachlasszeugnisses (falls deutsches Recht gilt),
- Übersetzung des Testaments ins Italienische durch einen vereidigten Übersetzer,
- Eintragung der Erben im italienischen Grundbuch (Katasteramt),
- Begleichung der italienischen Erbschaftssteuer (in der Regel geringer als in Deutschland).
- Hinterlegung des deutschen Testament in Italien
6. Fazit: Was sollten Sie beachten?
Ein Testament in Deutschland mit Wirkung in Italien ist grundsätzlich möglich – aber nicht ohne Risiken. Um spätere Streitigkeiten oder bürokratische Hürden zu vermeiden, ist eine sorgfältige Nachlassplanung notwendig.
Unsere Empfehlung:
✅ Nutzen Sie die Möglichkeit zur Rechtswahl im Testament.
✅ Lassen Sie das Testament juristisch prüfen – besonders, wenn Sie Vermögen in Italien haben.
✅ Klären Sie, ob in Italien Pflichtteilsansprüche entstehen können.
✅ Lassen Sie sich von einer Kanzlei beraten, die mit deutschem und italienischem Erbrecht vertraut ist.
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Unser Kanzlei ist auf die Anerkennung und Umsetzung deutscher Testamente mit Vermögen in Italien spezialisiert – auch bei enthaltenen Vermächtnissen (Legate). Wir prüfen die Wirksamkeit, sorgen für die formelle Anpassung an das italienische Recht und begleiten Sie dabei, das deutsche Testament in ein in Italien vollstreckbares Dokument umzuwandeln.