Italienisches Erbrecht: die Erbschaftsannahme in Italien und Deutschland
Das deutsche und das italienische Erbrecht sehen unterschiedliche Möglichkeiten der Erbannahme vor. Die Erbannahme nach italienischem Erbrecht einfach erklärt von einer auf italienisches Erbrecht spezialisierten Anwaltskanzlei.
Die häufigsten Frag zum italienischen Erbrecht. Das müssen Sie wissen
Was ist mit Erbschaftsannahme gemeint?
Durch die Erbschaftsannahme wird der zur Erbschaft Berufene zum Erben und kann sich der Güter (und der Schulden) des Erblassers annehmen. Das Grundprinzip ist in jedem Fall den nachfolgenden Vermögensinhaber zu finden. Doch während man in Deutschland als Erbe gilt, wenn man nicht innerhalb von sechs Wochen eine gültige Erbausschlagung über einen Notar oder ein Nachlassgericht abgibt, hat man in Italien zehn Jahre Zeit, um das Erbe anzunehmen.
Verbringt man diese Jahre, ohne zu handeln, verliert man das Recht darauf, das Erbe anzunehmen.
Verschuldete Erbschaften in Italien
Jener Unterschied erhält eine besondere Bedeutung in den Fällen, bei denen das Erbe verschuldet ist oder wenn die Erben vermuten, dass Schulden vorhanden seien, sich jedoch nicht sicher sind. Während die zur Erbschaft berufenen in Italien in der Regel genügend Zeit haben, sich um die nötigen Überprüfungen zu kümmern, muss man sich in Deutschland mit der Erbausschlagung beeilen.
Auch in Italien existieren automatische Möglichkeiten der Erbannahme
Ist der zur Erbschaft Berufene im Besitz der zu erbenden Vermögensgegenstände (er besitzt beispielsweise die Schlüssel zur Immobilie des Erblassers), hat er nur drei Monate Zeit, um zu handeln, andernfalls gilt er als Erbe.
Welche Folgen hat die Ausschlagung der Erbschaft?
Mit der Erbausschlagung werden die zum Erbe Berufenen Personen keine Erben, erhalten somit die nicht die Vermögensgegenstände des Erblassers, aber nehmen sich auch nicht seiner Schulden an. Folglich dürfen sich die Gläubiger nicht an diejenigen wenden, die aufgrund der Schulden auf das Erbe verzichtet haben. Vorsicht vor den Folgen des Erbausschlags. Habt ihr in Deutschland auf das Erbe verzichtet, wirkt sich das auf alle Vermögensgegenstände des Erblassers auf, unabhängig davon, wo sich diese befinden, auch wenn sie in Italien sind.
Wie nimmt man in Italien das Erbe an?
Hat man die Nachlassangelegenheit in Deutschland eröffnet, regelt das deutsche Recht auch die Annahme und es wird die oben genannte Regelung angewendet. In jenem Fall beinhaltet das angenommene Erbe auch die Vermögensgegenstände in Italien. Wendet man jedoch das italienische Recht an, ist es möglich das Erbe auf eine ausdrückliche oder konkludente Weise anzunehmen.
Welchen Unterschied gibt es zwischen der ausdrücklichen und der konkludenten Annahme?
Die Erbannahme kann in Italien über konkludentes Verhalten erfolgen. Jenes erfolgt, wenn der zur Erbschaft Berufene sich wie ein Erbe verhält. Indem er beispielsweise einen Vermögensgegenstand verkauft, verhält es sich so, als hätte er das Erbe angenommen, und er kann dieses nicht mehr ausschlagen.
Wofür benötigt man die ausdrückliche Erbannahme?
Auch wenn es möglich ist das Erbe auf eine konkludente Weise anzunehmen, kann man die Annahme auch über einen Notariatsakt beurkunden. Der Vorteil ist, die Annahme über eine notarielle Urkunde zu sichern, die auch in das Eigentumsregister bzw. Kataster eingetragen wird.
Aus diesem Grund fordert der Notar in Italien eine ausdrückliche Erbannahme, in Form eines Rechtsaktes, der circa 500 Euro kostet, auch wenn die gesetzliche Erbfolge bereits geregelt wurde und der zum Erbe berufene als Eigentümer in das Eigentumsregister eingetragen wurde.
Die Erbausschlagung in der internationalen Erbfolge Italien – Deutschland
Welches Recht wendet man auf die Erbausschlagung in der Erbfolge in Italien – Deutschland an?
Gemäß der europäischen Verordnung über die internationale Erbfolge, regelt das Gesetz, das die Erbfolge bestimmt, auch die Erbausschlagung und entscheidet, wie und wann jene hinterlegt werden muss.
Wo muss die Erbausschlagung verfasst werden?
In der Regel sollte die Erbausschlagung bei einem Gericht oder bei dem Notar erfolgen, bei dem man die Erbfolge begonnen hat.
Welche Folgen hat diese?
Mit der Erbausschlagung wird man kein Erbe und kann folglich keine Vermögensgegenstände erhalten (Vermögen auf laufenden Konten und Immobilien) doch man ist auch vor gesammelten Schulden des Erblassers geschützt.
Ist es möglich eine bereits geleistete Erbausschlagung in Italien oder Deutschland zurückzuziehen?
Sowohl in Italien als auch in Deutschland ist es möglich eine Erbausschlagung zurückzuziehen, allerdings unter anderen Bedingungen und mit anderen Fristen.
Welche anderen Folgen bringt die Erbausschlagung mit sich?
Wie der bereits erwähnte Schutz vor Schulden, muss klar sein, dass im Falle einer Erbausschlagung die Kinder an Stelle ihrer Eltern als zur Erbschaft Berufene eintreten. Deshalb werden auch sie eine Erbausschlagung antreten können.
Treten die Kinder an der Stelle der Eltern, die auf die Erbschaft in Italien ausgeschlagen haben?
Wie treten Minderjährige eine Erbausschlagung in Italien und Deutschland an?
In Deutschland können die Eltern an Stelle ihrer Kinder in einigen Fällen verzichten, in Italien muss die Erbausschlagung immer von einem Vormundschaftsgericht bescheinigt sein. Daher muss man immer einen entsprechenden Antrag beim Gericht hinterlegen.