Beratung Erben in Italien: Alles, was Sie wissen müssen

Italienisches Erbrecht ist oft komplex, besonders wenn es grenzüberschreitende Bezüge zwischen Deutschland, Österreich, der Schweiz und Italien gibt. Unser auf italienisches Erbrecht spezialisierter Anwalt berät Sie kompetent und persönlich.
Wir sind eine italienische Anwaltskanzlei mit Sitz in Deutschland, spezialisiert auf italienisches Recht und insbesondere auf grenzüberschreitende Erbfälle zwischen Italien und dem deutschsprachigen Raum.
Erbschaft in Italien: Keine Panik!
Wenn Sie mit einer Erbschaft in Italien konfrontiert sind, finden Sie hier die wichtigsten Informationen, um vorbereitet zu sein:
Wann kommt italienisches Erbrecht zur Anwendung?
Immer dann, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Italien hatte oder im Testament ausdrücklich italienisches Recht gewählt hat – auch wenn das Testament in Deutschland erstellt wurde.
Achtung: Auch eine formale Abmeldung in Deutschland schützt nicht davor – entscheidend ist, wo der Erblasser tatsächlich gelebt hat.
Wo müssen Sie Erbschaftssteuer zahlen?
In Erbfällen mit Bezug zu Deutschland und Italien gilt grundsätzlich:
- Steuerpflicht besteht im Land des letzten Wohnsitzes des Erblassers (z. B. Deutschland).
- Für Vermögenswerte in Italien müssen zusätzlich in Italien Steuern gezahlt werden.
Die in Italien gezahlte Erbschaftssteuer kann in Deutschland angerechnet werden.
Anwendung italienischen Erbrechts: Was bedeutet das?
Wenn italienisches Recht anwendbar ist, gelten unter anderem:
- Die italienischen Regeln zur Aufteilung der Erbschaft (oft anders als in Deutschland!)
- Die Fristen und Verfahren zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
- Die Verwaltung der Erbengemeinschaft
Immobilien und Vermögen in Italien: Was ist zu beachten?
Immobilienübertragung
Um Immobilien zu übertragen, brauchen Sie:
- Eine italienische Erbschaftserklärung (Dichiarazione di Successione)
- Eine Katasterumschreibung (Voltura Catastale)
- Ein eventuelles Annahmeurkunde (Atto di Accettazione)

Akzeptieren oder Ausschlagen der Erbschaft – geht das in Deutschland?
Ja!
Dank der Europäischen Erbrechtsverordnung können Sie Erklärungen auch vor einem deutschen Gericht oder Notar abgeben – ohne nach Italien reisen zu müssen.
Beachten Sie jedoch:
- Die Erklärung betrifft das gesamte Erbe
- Die Erklärung muss in Italien registriert werden
- Bei minderjährigen Erben gelten zusätzliche Anforderungen
Welche Steuern entstehen in Italien?
In Italien fallen an:
- Erbschaftssteuer auf Ihren Anteil
- Grundbuch- und Katastergebühren für Immobilien
Das italienische Katasterwert-System unterscheidet sich vom Marktwert.
Für die deutsche Steuererklärung kann der Katasterwert angegeben werden, auch wenn deutsche Behörden primär Marktwerte ansetzen.
Welche Fristen gelten?
- 10 Jahre: Annahmefrist nach italienischem Recht (ohne Besitz der Erbschaft)
- 3 Monate: Bei Besitz der Erbschaft (z. B. Schlüssel zur Wohnung)
- 1 Jahr: Frist zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung in Italien
Achtung: Wird die Steuererklärung verspätet eingereicht, drohen Bußgelder!
Häufige Fragen bei deutsch-italienischen Erbfällen
Was tun, wenn andere Erben nicht kooperieren?
Ein einziger Miterbe kann die Erbschaftserklärung für alle abgeben.
Nach der Annahme der Erbschaft in Deutschland sind alle Erben auch für die italienischen Vermögenswerte verantwortlich.
Kann ich Schulden ausschließen?
Ja, mit einer Annahme unter Vorbehalt der Inventarisierung (sog. accettazione con beneficio d’inventario) haften Sie nur bis zur Höhe des Nachlasswertes.
Was passiert, wenn nichts in Italien geregelt wird?
Konten bleiben gesperrt, Immobilien auf den Namen des Verstorbenen eingetragen.
Ohne aktive Maßnahmen kann es zu erheblichen Problemen kommen.
Europäisches Nachlasszeugnis – wirklich notwendig?
Nicht zwingend, aber sehr empfehlenswert!
In Italien reicht oft ein Ersatzdokument (Atto Sostitutivo), aber zur Immobilienübertragung ist ein Europäisches Nachlasszeugnis fast immer erforderlich.
Dieses wird:
- In Deutschland vom Nachlassgericht oder Notar
- In Italien ausschließlich von Notaren
ausgestellt.
Recherchen zum Nachlass: Möglich vor Annahme?
Selbstverständlich!
Als Erbanwärter dürfen (und sollten) Sie Informationen einholen und Vermögenswerte sichern, solange keine rechtsverbindlichen Handlungen vorgenommen werden.
Spezialfälle bei italienischem Erbrecht
- Poste Italiane: Nachlassverfahren direkt bei den Postfilialen
- Verkauf geerbter Immobilien: Möglich nach Katasterumschreibung
- Miterbengemeinschaft: Recht auf Teilung durch notariellen Vertrag oder Gericht
- Übertragungen und Teilungen aus Deutschland: Möglich, aber Übertragung in Italien oft notwendig
- Testamente: Deutsche Testamente müssen in Italien Hinterlegt werden
Ihr zuverlässiger Partner im italienischen Erbrecht
Egal, ob es um Erbschaftssteuer Italien, Immobilienerbschaft Italien oder Nachlassregelungen zwischen Deutschland und Italien geht:
Unser italienischer Anwalt für Erbrecht steht Ihnen zur Seite.
Kontaktieren Sie uns für eine erste Beratung!